❓ Wissensdatenbank & FAQ
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Finden Sie verständliche, rechtssichere Antworten auf alle Fragen rund um Bürgergeld, Grundsicherungsgeld und gesetzliche Freibeträge nach SGB II.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wichtige Antworten rund um Bürgergeld, Freibeträge und Unterkunftskosten
Wie hoch ist das Bürgergeld 2026 für eine alleinstehende Person?
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Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 2026 monatlich 563 Euro. Hinzu kommen die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung. Insgesamt ergibt sich je nach Mietniveau meist ein Gesamtanspruch zwischen 900 und 1.200 Euro monatlich, sofern kein eigenes Einkommen vorhanden ist.
Wie berechne ich mein Bürgergeld selbst?
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Addieren Sie den Regelsatz Ihrer Bedarfsgemeinschaft, eventuelle Mehrbedarfe und die angemessene Warmmiete. Ziehen Sie davon Ihr um die gesetzlichen Freibeträge bereinigtes Einkommen ab. Das Ergebnis ist Ihr voraussichtlicher monatlicher Anspruch.
Heißt Bürgergeld jetzt Grundsicherungsgeld?
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Ja. Seit dem 1. Juli 2026 ersetzt der Begriff Grundsicherungsgeld offiziell die Bezeichnung Bürgergeld im SGB II. Bereits erteilte Bescheide bleiben gültig, die Berechnungslogik ist im Kern unverändert geblieben.
Was zählt zur Bedarfsgemeinschaft?
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Zur Bedarfsgemeinschaft zählen die erwerbsfähige Person, der Ehe- oder Lebenspartner sowie unverheiratete Kinder unter 25 Jahren im selben Haushalt, sofern diese ihren Bedarf nicht selbst decken können.
Wird Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet?
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Ja, Kindergeld (259 € pro Kind) zählt als Einkommen des Kindes und wird zunächst auf dessen eigenen Bedarf angerechnet. Übersteigt das Kindergeld den kindlichen Bedarf, wird der Rest dem Bedarf der Bedarfsgemeinschaft gegengerechnet.
Wie viel darf ich bei einem Minijob neben dem Bürgergeld behalten?
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Bei einem Minijob bis 603 Euro (2026) bleibt Ihnen ein Freibetrag von maximal 208,90 Euro. Der übrige Verdienst wird auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet.
Wie viel Vermögen darf ich beim Bürgergeld haben?
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Seit der Reform zum 1. Juli 2026 gelten für Neuanträge altersabhängige Freibeträge: 5.000 € bis 30 Jahre, 10.000 € bis 40 Jahre, 12.500 € bis 50 Jahre und 20.000 € darüber.
Was passiert, wenn mein Vermögen über dem Freibetrag liegt?
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Der übersteigende Betrag muss grundsätzlich zunächst zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts verwendet werden, bevor ein Anspruch auf Bürgergeld entsteht.
Übernimmt das Jobcenter jede Miete in voller Höhe?
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Nein, nur die als angemessen geltende Miete wird vollständig übernommen. Die Angemessenheitsgrenze richtet sich nach Wohnungsgröße und dem örtlichen Mietniveau.
Zählt Strom zu den Kosten der Unterkunft?
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Nein, die Stromkosten sind bereits im Regelsatz enthalten und werden nicht zusätzlich als Kosten der Unterkunft übernommen.
Wie hoch ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende?
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Alleinerziehende erhalten je nach Anzahl und Alter der Kinder einen Mehrbedarf von 12 bis 36 Prozent der Regelbedarfsstufe 1.
Kann ich als Student Bürgergeld beantragen?
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In der Regel nicht, da BAföG-berechtigte Studierende von der Grundsicherung ausgeschlossen sind. Ausnahmen bestehen etwa bei studierenden Eltern.
Bekomme ich als Rentner Bürgergeld?
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Nein, nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht kein Anspruch auf Bürgergeld. Stattdessen kommt die Grundsicherung im Alter nach SGB XII infrage.
Was ist der Unterschied zwischen Regelsatz und Regelbedarf?
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Regelbedarf ist der gesetzlich ermittelte Bedarf, Regelsatz die umgangssprachliche Bezeichnung für den tatsächlich ausgezahlten Betrag. In der Höhe unterscheiden sich beide Begriffe nicht.
Lohnt sich ein Bürgergeld-Rechner mit Miete überhaupt?
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Ja, da die Wohnkosten je nach Region stark variieren. Ein Rechner mit Mietangabe liefert ein realistischeres Ergebnis.
Was ist der Kindersofortzuschlag?
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Der Kindersofortzuschlag ist eine Pauschale von 25 Euro monatlich, die Kinder und Jugendliche zusätzlich zum Regelsatz erhalten.
Muss ich Wohngeld vor Bürgergeld beantragen?
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Wohngeld und Kinderzuschlag gelten als vorrangige Leistungen. Besteht darauf ein Anspruch, muss dieser zuerst genutzt werden.
Wie wirkt sich ein Auto auf mein Vermögen beim Bürgergeld aus?
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Ein angemessenes Fahrzeug bis rund 15.000 Euro Verkehrswert pro erwerbsfähiger Person zählt nicht als verwertbares Vermögen.
Was passiert bei der Karenzzeit ab Juli 2026?
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Für Neuanträge ab dem 1. Juli 2026 entfällt die bisherige Karenzzeit. Es gelten von Beginn an die neuen, altersgestaffelten Freibeträge.
Wie oft ändern sich die Regelsätze?
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Die Regelsätze werden grundsätzlich jährlich zum 1. Januar anhand einer gesetzlichen Formel angepasst.
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