🏠 Wohngeld-Plus 2026

Wohngeld Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren voraussichtlichen staatlichen Mietzuschuss inklusive Heizkosten- und Klimakomponente nach den aktuellen Mietenstufen des Wohngeldgesetzes (WoGG).

🏡 Haushaltsangaben

💶 Ihr geschätzter Wohngeldanspruch

Geschätzter monatlicher Mietzuschuss:
340 €
Inklusive Heizkosten- & Klimazuschlag
Berücksichtigte Miete (Höchstbetrag): 750 €
Heizkostenkomponente: + 126 €
Klimakomponente: + 24 €
⚖️ Wichtig: Wenn Ihr Gesamteinkommen sehr gering ist, ist Bürgergeld (SGB II) oft finanziell vorteilhafter, da dort die vollen tatsächlichen Heizkosten und Regelsätze übernommen werden.

Wohngeld oder Bürgergeld: Wann lohnt sich was?

Nach dem Grundsatz des Nachrangs im Sozialrecht müssen Bürger stets vorrangige Leistungen ausschöpfen. Allerdings haben Sie ein Wahlrecht, wenn beide Leistungen in Betracht kommen:

Situation Empfehlung: Wohngeld Empfehlung: Bürgergeld
Einkommen vorhanden? Ja, regelmäßiges Gehalt/Rente vorhanden (über Mindesteinkommen) Kein oder sehr geringes Einkommen
Kinderzuschlag Kombination aus Wohngeld + Kinderzuschlag (KiZ) oft höher als Bürgergeld! Kein zusätzlicher KiZ möglich
Jobcenter-Pflichten Keine Eingliederungsvereinbarungen oder Sanktionen Kooperationsplan und Bewerbungspflichten
Vermögensfreibetrag Sehr großzügig (bis 60.000 € für die 1. Person) 40.000 € (Karenzzeit) bzw. 15.000 €

Mietenstufentabelle 2026 (§ 12 WoGG)

Die Höchstbeträge für die berücksichtigungsfähige Miete werden durch die örtliche Mietenstufe bestimmt:

Mietenstufe Beispielregionen Höchstbetrag (1-Personen-Haushalt)
Mietenstufe I Ländliche Regionen (z.B. Vorpommern, Altmark) Bis ca. 450 € (1 Person)
Mietenstufe II Kleinere Städte (z.B. Görlitz, Pirmasens) Bis ca. 510 € (1 Person)
Mietenstufe III Mittelstädte (z.B. Schwerin, Flensburg) Bis ca. 580 € (1 Person)
Mietenstufe IV Größere Städte (z.B. Dortmund, Leipzig) Bis ca. 650 € (1 Person)
Mietenstufe V Großstädte (z.B. Bremen, Nürnberg) Bis ca. 720 € (1 Person)
Mietenstufe VI Ballungsräume (z.B. Hamburg, Frankfurt, Köln) Bis ca. 800 € (1 Person)
Mietenstufe VII Metropolen & Hochpreisinseln (z.B. München, Stuttgart, Sylt) Bis ca. 910 € (1 Person)

Häufige Fragen zum Wohngeld

Wer hat Anspruch auf Wohngeld im Jahr 2026?

Wohngeld (als Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für Eigentümer) können alle Personen beantragen, deren eigenes Einkommen zwar für den allgemeinen Lebensunterhalt reicht, aber nicht ausreicht, um die vollen Wohnkosten selbst zu tragen.

Was ist der Unterschied zwischen Wohngeld und Bürgergeld?

Wohngeld und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus (§ 7 Abs. 1 WoGG). Wenn Sie Bürgergeld beziehen, sind Ihre Wohnkosten (KdU) bereits im Bürgergeldbedarf enthalten. Wohngeld ist vorrangig, wenn Sie damit Ihren Lebensunterhalt ohne Bürgergeld sichern können.

Was sind die Mietenstufen beim Wohngeld?

Jede Stadt und Gemeinde in Deutschland ist einer Mietenstufe von I bis VII zugeordnet. Je höher die Mietenstufe Ihrer Stadt (z.B. München = Stufe VII, ländliche Regionen oft Stufe I oder II), desto höher ist der maximale Mietbetrag, der bei der Wohngeldberechnung bezuschusst wird.

Welche Komponenten sind im Wohngeld-Plus-Gesetz enthalten?

Das Wohngeld-Plus enthält neben dem Grundzuschuss eine dauerhafte Heizkostenkomponente (zur Abfederung steigender Energiekosten) sowie eine Klimakomponente (Zuschlag für energetisch sanierte Wohnungen).

Wo und wie stelle ich den Wohngeldantrag?

Der Antrag wird bei der örtlichen Wohngeldbehörde (Wohngeldstelle im Rathaus, Bürgeramt oder Kreisverwaltung) eingereicht. Wohngeld wird ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist – meist bewilligt für 12 Monate.