✨ 依據 2026 年 SGB II 改革法規 • 智能計算引擎

Bürgergeld Rechner

1
1. 1. 個人狀況與年齡
2
2. 3. 房租與加熱費 (KdU)
3
3. 4. 收入與受保護資產
4
4. 您預計可獲得的公民金津貼

1. 個人狀況與年齡

選擇您的婚姻狀況及申請人年齡。

家庭組合

家庭子女數量

3. 房租與加熱費 (KdU)

輸入每月實際住房支出。

Karenzzeit Schutzregel: Im 1. Bezugsjahr werden die Kosten für die Kaltmiete in tatsächlicher Höhe übernommen. Heizkosten werden in angemessener Höhe erstattet.

4. 收入與受保護資產

輸入工作收入、兒童津貼及現有存款。

您預計可獲得的公民金津貼

預計每月實發淨額

預計每月實發淨額
1.213,00 €
SGB II 2026
家庭總需求: 1.213,00 €
住房費用 (房租 + 加熱費): 650,00 €
扣除可計算收入: -0,00 €
⚡ 2026 年法規改革

Bürgergeld 現正式更名為 Grundsicherungsgeld

自 2026 年 7 月 1 日起實施改革後的 SGB II 法規。核心資訊一覽:

就業優先

合理的工作崗位再次具有約束力的優先權。

按年齡劃分的資產保護額

10,000 € (30歲以下), 5,000 € (40歲以下), 12,500 € (50歲以下), 20,000 € (50歲以上)

無縫自動發放

現有的決定和款項發放將自動繼續。

官方名稱

自 2026 年 7 月 1 日起,該津貼的官方名稱為 Grundsicherungsgeld (SGB II)

Visuelles Berechnungsmodell (SGB II Formel)

So setzt sich Ihr monatlicher Auszahlungsanspruch aus allen gesetzlichen Bausteinen zusammen

🏠
Baustein 1

Regelbedarf

563 € Single, 506 € Partner, 357–471 € Kinder

Baustein 2

Mehrbedarfe

Alleinerziehende (+12–36%), Schwangere (+17%)

🔑
Baustein 3

Wohnkosten (KdU)

Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten

▼ = Brutto-Gesamtbedarf
Abzug 1

Anrechenbares Einkommen

Nettoeinkommen abzüglich Freibeträge (§ 11b SGB II)

🛡️
Abzug 2

Vermögensüberschuss

Ersparnisse oberhalb der Freibetragsgrenzen (5k–20k €)

Endergebnis der Formel

= Ihr monatlicher Bürgergeld-Anspruch

Die genaue Summe wird monatlich direkt durch das Jobcenter auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Freibeträge beim Erwerbseinkommen (§ 11b SGB II)

Arbeit lohnt sich: So viel Ihres Bruttogehalts bleibt Ihnen anrechnungsfrei erhalten

Brutto-Bereich: 0 – 100 €
Freibetrag: 100 %

Grundfreibetrag – immer zu 100% anrechnungsfrei

Brutto-Bereich: 100 – 520 €
Freibetrag: 20 %

Verdienst zwischen 100 € und 520 € (Minijob-Grenze)

Brutto-Bereich: 520 – 1.000 €
Freibetrag: 30 %

Höchster Freibetragsatz für Midijob-Einkommen

Brutto-Bereich: 1.000 – 1.200 € (1.500 € mit Kind)
Freibetrag: 10 %

Erweiterte Stufe bei Kindern im Haushalt

Maximaler Freibetrag: Ohne Kinder ergibt sich ein maximaler Freibetrag von 348 €. Mit minderjährigem Kind in der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich die Obergrenze auf 378 €!

Offizielle Bürgergeld Regelsätze 2026

Gesetzlich festgelegte Regelbedarfe nach SGB II

Stufe Personengruppe Regelbedarf
Stufe 1 Alleinstehende / Alleinerziehende 563 €
Stufe 2 Partner in Bedarfsgemeinschaft (je Person) 506 €
Stufe 3 Erwachsene im Haushalt ohne eigenen Haushalt 451 €
Stufe 4 Jugendliche 14 bis 17 Jahre 471 €
Stufe 5 Kinder 6 bis 13 Jahre 390 €
Stufe 6 Kinder 0 bis 5 Jahre 357 €

Bürgergeld berechnen – In 8 Schritten nachrechnen

So ermitteln Sie Ihren genauen gesetzlichen Anspruch Schritt für Schritt

1

Regelbedarf ermitteln

Jedem Haushaltsmitglied die passende Regelbedarfsstufe zuordnen

2

Mehrbedarfe addieren

Prüfen auf Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung oder Dezentrale Warmwassererzeugung

3

Wohnkosten (KdU) hinzufügen

Tatsächliche angemessene Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten addieren

4

Gesamtbedarf bilden

Regelbedarf + Mehrbedarfe + Wohnkosten = Brutto-Gesamtbedarf

5

Einkommen bereinigen

Freibeträge nach § 11b SGB II vom Bruttoeinkommen abziehen

6

Vermögen prüfen

Ersparnisse gegen die altersabhängigen Schutzgrenzen abgleichen

7

Vorrangige Leistungen klären

Kinderzuschlag, Wohngeld oder Unterhalt auf Priorität prüfen

8

Netto-Anspruch berechnen

Anrechenbares Netto-Einkommen vom Gesamtbedarf subtrahieren

8 Praktische Rechenbeispiele (SGB II 2026)

Bürgergeld-Berechnung in der Praxis

Vergleichen Sie Ihre persönliche Lebenssituation mit unseren typischen Fallbeispielen und nachvollziehbaren Musterberechnungen.

👤

Beispiel 1: Single ohne Einkommen

Elternteil Single
Formel / Aufschlüsselung:
520 € (Kaltmiete) + (Regelsatz) 563 €
Voraussichtlicher Anspruch: 1.113,00 €

Ein alleinstehender Erwachsener ohne Einkommen erhält den vollen Regelsatz der Stufe 1 plus angemessene Wohn- und Heizkosten.

👥

Beispiel 2: Paar ohne Kinder, ohne Einkommen

Beide zusammen
Formel / Aufschlüsselung:
750 € (Warmmiete) + (Regelsätze) 506 € * 2
Voraussichtlicher Anspruch: 1.762,00 €

Beide Partner erhalten jeweils den Stufe-2-Regelsatz von 506 € sowie die gemeinsame angemessene Warmmiete.

👨‍👩‍👧‍👦

Beispiel 3: Familie mit 2 Kindern (4 & 9 Jahre)

Familie 4 Personen
Formel / Aufschlüsselung:
1.050 € (Miete) + 1.759 € (Regelbedarf) - 500 € (Kindergeld)
Voraussichtlicher Anspruch: 2.291,00 €

Regelbedarf (506€+506€+357€+390€) plus Miete ergibt 2.809 € Gesamtbedarf. Nach Abzug von 2x 250 € Kindergeld verbleiben 2.291 €.

👩‍👦

Beispiel 4: Alleinerziehend mit Kind (5 Jahre)

Alleinerziehend
Formel / Aufschlüsselung:
203 € (Mehrbedarf) + 620 € (Miete) + 950 € (Regelsätze) - 250 € (Kindergeld)
Voraussichtlicher Anspruch: 1.514,00 €

Inklusive 36% Mehrbedarf für Alleinerziehung (203 €). Nach Abzug des Kindergelds entsteht ein Anspruch von 1.514 €.

🎓

Beispiel 5: Studentin im Studium

Sonderfall BAföG
Formel / Aufschlüsselung:
Vorrangige Leistung BAföG
Voraussichtlicher Anspruch: Ergänzende KdU

Grundsätzlich kein Bürgergeld-Anspruch wegen BAföG-Vorrang. Ausnahme: Studierende mit Kind erhalten ergänzende Wohnkostenleistungen.

👵

Beispiel 6: Rentnerin über Altersgrenze

SGB XII Grundsicherung
Formel / Aufschlüsselung:
Grundsicherung im Alter (SGB XII)
Voraussichtlicher Anspruch: SGB XII Leistung

Kein Bürgergeld wegen Überschreiten der Regelaltersgrenze. Stattdessen greift die Grundsicherung im Alter nach SGB XII.

💼

Beispiel 7: Single mit Minijob (603 € brutto)

Minijob Zuverdienst
Formel / Aufschlüsselung:
Gesamtbedarf 1.113 € - 394,10 € (angerechnetes Einkommen)
Voraussichtlicher Anspruch: 718,90 €

Freibetrag: 100€ + 84€ (20% von 420€) + 24,90€ (20% von 83€) = 208,90 €. Anrechenbar: 394,10 €. Bürgergeld zusätzlich zum Lohn.

📊

Beispiel 8: Single in Teilzeit (1.200 € brutto, 950 € netto)

Teilzeit Aufstocker
Formel / Aufschlüsselung:
Gesamtbedarf 1.113 € - 602,00 € (angerechnetes Einkommen)
Voraussichtlicher Anspruch: 511,00 €

Maximaler Freibetrag von 348 € greift. Netto 950 € - 348 € = 602 € anrechenbar. Auszahlungsanspruch: 511 € zusätzlich zum Gehalt.

Vergleichstabellen & Sozialleistungs-Check

Bürgergeld im direkten Vergleich mit Wohngeld, Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld I

Bürgergeld (Grundsicherungsgeld) vs. Wohngeld

Merkmal Bürgergeld (Grundsicherungsgeld) Wohngeld
Deckt Lebensunterhalt Ja, vollständig (Regelsatz + Wohnkosten) Nein, nur pauschaler Wohnkostenzuschuss
Zuständige Stelle Jobcenter (BA & Kommune) Wohngeldstelle der Kommune
Vermögensprüfung Ja (altersgestaffelte Freibeträge) Nein (nur vereinfachte Plausibilitätsprüfung)
Mitwirkungspflichten Ja (Termine, Bewerbungen, Maßnahmen) Nein (keine Vermittlungspflichten)
Geeignet für Menschen ohne ausreichendes Einkommen Menschen mit Einkommen, das fast reicht

Bürgergeld vs. Arbeitslosengeld I (ALG I)

Merkmal Bürgergeld (Grundsicherungsgeld) Arbeitslosengeld I
Rechtsgrundlage SGB II (Fürsorgeleistung) SGB III (Beitragsleistung)
Voraussetzung Hilfebedürftigkeit & Erwerbsfähigkeit Vorherige Beitragszeiten (mind. 12 Monate)
Höhe Pauschaler Regelsatz + angemessene KdU 60 % – 67 % des letzten Nettoeinkommens
Dauer Unbegrenzt (solange Bedürftigkeit besteht) Befristet (meist 6 bis 24 Monate)
SGB II Ratgeber & Gesetzesstand 2026

Bürgergeld Rechner 2026: So berechnen Sie Ihren Anspruch Schritt für Schritt

Wer plötzlich weniger verdient, den Job verliert oder mit dem Einkommen nicht mehr über die Runden kommt, stellt sich schnell dieselbe Frage: Wie viel Bürgergeld steht mir eigentlich zu? Die Antwort hängt von so vielen Faktoren ab – Miete, Einkommen, Kinder, Vermögen – dass eine grobe Schätzung aus dem Bauch heraus selten stimmt.

Wichtig zu wissen: Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung offiziell nicht mehr Bürgergeld, sondern Grundsicherungsgeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende). An der Berechnungslogik selbst hat sich dadurch zunächst wenig geändert – Regelsatz, Miete und Einkommensanrechnung funktionieren nach demselben Prinzip.

1. Was ist Bürgergeld (Grundsicherungsgeld)?

Bürgergeld – seit Juli 2026 officially Grundsicherungsgeld – ist die staatliche Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Leistung sichert das Existenzminimum für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Zuständig ist das Jobcenter, eine gemeinsame Einrichtung von Kommune und Bundesagentur für Arbeit. Die Leistung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

  • Dem Regelbedarf (umgangssprachlich Regelsatz) für den täglichen Lebensunterhalt,
  • Den Kosten der Unterkunft und Heizung (Miete und Nebenkosten),
  • Eventuellen Mehrbedarfen, etwa für Alleinerziehende oder Schwangere,
  • Sowie Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

2. Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Anspruch auf Grundsicherungsgeld hat, wer folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt:

  • Sie sind zwischen 15 Jahren und dem Erreichen der Regelaltersgrenze.
  • Sie sind erwerbsfähig, können also mindestens 3 Stunden täglich arbeiten.
  • Sie sind hilfebedürftig, Ihr Bedarf ist also durch Einkommen/Vermögen nicht gedeckt.
  • Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

3. Einkommen & Freibeträge (§ 11b SGB II)

Nicht jeder Euro Einkommen mindert das Bürgergeld eins zu eins. Das Gesetz sieht gestaffelte Freibeträge vor, damit sich Arbeit immer lohnt. Bei Erwerbseinkommen gilt folgende Staffelung des Bruttoeinkommens:

  • Die ersten 100 Euro bleiben immer vollständig anrechnungsfrei (Grundfreibetrag).
  • Vom Einkommensteil zwischen 100 und 520 Euro bleiben zusätzlich 20 Prozent frei.
  • Vom Einkommensteil zwischen 520 und 1.000 Euro bleiben zusätzlich 30 Prozent frei.
  • Vom Einkommensteil zwischen 1.000 und 1.200 Euro bleiben zusätzlich 10 Prozent frei (bis 1.500 Euro bei minderjährigem Kind).

4. Schonvermögen 2026

Seit der Reform zum 1. Juli 2026 gelten für Neuanträge altersgestaffelte Freibeträge für Schonvermögen:

  • Bis 30 Jahre: 5.000 Euro
  • Bis 40 Jahre: 10.000 Euro
  • Bis 50 Jahre: 12.500 Euro
  • Über 50 Jahre: 20.000 Euro

Nicht als verwertbares Vermögen zählen unter anderem ein angemessenes selbst genutztes Eigenheim sowie ein angemessenes Kraftfahrzeug (bis ca. 15.000 € Verkehrswert je erwerbsfähiger Person).

5. Miete und Heizkosten (Kosten der Unterkunft)

Neben dem Regelsatz übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nach § 22 SGB II in angemessener Höhe. Was angemessen ist, legt jede Kommune anhand eines Mietspiegels oder eines schlüssigen Konzepts fest.

Häufige Fehler bei der Antragsstellung vermeiden:

  • Warmmiete und Kaltmiete verwechseln
  • Freibeträge nicht gestaffelt berechnen
  • Kindergeld als Einkommen des Kindes vergessen
  • Vorrangige Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag übersehen

6. Fazit & Empfehlung

Die Berechnung des Bürgergeld-Anspruchs hat viele bewegliche Teile. Ein Bürgergeld Rechner nimmt Ihnen die Rechenarbeit ab und zeigt in wenigen Minuten, mit welcher Leistungshöhe Sie realistisch planen können. Nutzen Sie das Ergebnis als fundierte Grundlage für Ihr Gespräch mit dem Jobcenter.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wichtige Antworten rund um Bürgergeld, Freibeträge und Unterkunftskosten

Wie hoch ist das Bürgergeld 2026 für eine alleinstehende Person?
+
Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 2026 monatlich 563 Euro. Hinzu kommen die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung. Insgesamt ergibt sich je nach Mietniveau meist ein Gesamtanspruch zwischen 900 und 1.200 Euro monatlich, sofern kein eigenes Einkommen vorhanden ist.
Addieren Sie den Regelsatz Ihrer Bedarfsgemeinschaft, eventuelle Mehrbedarfe und die angemessene Warmmiete. Ziehen Sie davon Ihr um die gesetzlichen Freibeträge bereinigtes Einkommen ab. Das Ergebnis ist Ihr voraussichtlicher monatlicher Anspruch.
Ja. Seit dem 1. Juli 2026 ersetzt der Begriff Grundsicherungsgeld offiziell die Bezeichnung Bürgergeld im SGB II. Bereits erteilte Bescheide bleiben gültig, die Berechnungslogik ist im Kern unverändert geblieben.
Zur Bedarfsgemeinschaft zählen die erwerbsfähige Person, der Ehe- oder Lebenspartner sowie unverheiratete Kinder unter 25 Jahren im selben Haushalt, sofern diese ihren Bedarf nicht selbst decken können.
Ja, Kindergeld (259 € pro Kind) zählt als Einkommen des Kindes und wird zunächst auf dessen eigenen Bedarf angerechnet. Übersteigt das Kindergeld den kindlichen Bedarf, wird der Rest dem Bedarf der Bedarfsgemeinschaft gegengerechnet.
Bei einem Minijob bis 603 Euro (2026) bleibt Ihnen ein Freibetrag von maximal 208,90 Euro. Der übrige Verdienst wird auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet.
Seit der Reform zum 1. Juli 2026 gelten für Neuanträge altersabhängige Freibeträge: 5.000 € bis 30 Jahre, 10.000 € bis 40 Jahre, 12.500 € bis 50 Jahre und 20.000 € darüber.
Der übersteigende Betrag muss grundsätzlich zunächst zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts verwendet werden, bevor ein Anspruch auf Bürgergeld entsteht.
Nein, nur die als angemessen geltende Miete wird vollständig übernommen. Die Angemessenheitsgrenze richtet sich nach Wohnungsgröße und dem örtlichen Mietniveau.
Nein, die Stromkosten sind bereits im Regelsatz enthalten und werden nicht zusätzlich als Kosten der Unterkunft übernommen.
Alleinerziehende erhalten je nach Anzahl und Alter der Kinder einen Mehrbedarf von 12 bis 36 Prozent der Regelbedarfsstufe 1.
In der Regel nicht, da BAföG-berechtigte Studierende von der Grundsicherung ausgeschlossen sind. Ausnahmen bestehen etwa bei studierenden Eltern.
Nein, nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht kein Anspruch auf Bürgergeld. Stattdessen kommt die Grundsicherung im Alter nach SGB XII infrage.
Regelbedarf ist der gesetzlich ermittelte Bedarf, Regelsatz die umgangssprachliche Bezeichnung für den tatsächlich ausgezahlten Betrag. In der Höhe unterscheiden sich beide Begriffe nicht.
Ja, da die Wohnkosten je nach Region stark variieren. Ein Rechner mit Mietangabe liefert ein realistischeres Ergebnis.
Der Kindersofortzuschlag ist eine Pauschale von 25 Euro monatlich, die Kinder und Jugendliche zusätzlich zum Regelsatz erhalten.
Wohngeld und Kinderzuschlag gelten als vorrangige Leistungen. Besteht darauf ein Anspruch, muss dieser zuerst genutzt werden.
Ein angemessenes Fahrzeug bis rund 15.000 Euro Verkehrswert pro erwerbsfähiger Person zählt nicht als verwertbares Vermögen.
Für Neuanträge ab dem 1. Juli 2026 entfällt die bisherige Karenzzeit. Es gelten von Beginn an die neuen, altersgestaffelten Freibeträge.
Die Regelsätze werden grundsätzlich jährlich zum 1. Januar anhand einer gesetzlichen Formel angepasst.

立即計算您的公民金津貼

開始計算並列印您的結果以便保存。