1. Was ist Bürgergeld (Grundsicherungsgeld)?
Bürgergeld – seit Juli 2026 officially Grundsicherungsgeld – ist die staatliche Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Leistung sichert das Existenzminimum für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Zuständig ist das Jobcenter, eine gemeinsame Einrichtung von Kommune und Bundesagentur für Arbeit. Die Leistung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
- Dem Regelbedarf (umgangssprachlich Regelsatz) für den täglichen Lebensunterhalt,
- Den Kosten der Unterkunft und Heizung (Miete und Nebenkosten),
- Eventuellen Mehrbedarfen, etwa für Alleinerziehende oder Schwangere,
- Sowie Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
2. Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Anspruch auf Grundsicherungsgeld hat, wer folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt:
- Sie sind zwischen 15 Jahren und dem Erreichen der Regelaltersgrenze.
- Sie sind erwerbsfähig, können also mindestens 3 Stunden täglich arbeiten.
- Sie sind hilfebedürftig, Ihr Bedarf ist also durch Einkommen/Vermögen nicht gedeckt.
- Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
3. Einkommen & Freibeträge (§ 11b SGB II)
Nicht jeder Euro Einkommen mindert das Bürgergeld eins zu eins. Das Gesetz sieht gestaffelte Freibeträge vor, damit sich Arbeit immer lohnt. Bei Erwerbseinkommen gilt folgende Staffelung des Bruttoeinkommens:
- Die ersten 100 Euro bleiben immer vollständig anrechnungsfrei (Grundfreibetrag).
- Vom Einkommensteil zwischen 100 und 520 Euro bleiben zusätzlich 20 Prozent frei.
- Vom Einkommensteil zwischen 520 und 1.000 Euro bleiben zusätzlich 30 Prozent frei.
- Vom Einkommensteil zwischen 1.000 und 1.200 Euro bleiben zusätzlich 10 Prozent frei (bis 1.500 Euro bei minderjährigem Kind).
4. Schonvermögen 2026
Seit der Reform zum 1. Juli 2026 gelten für Neuanträge altersgestaffelte Freibeträge für Schonvermögen:
- Bis 30 Jahre: 5.000 Euro
- Bis 40 Jahre: 10.000 Euro
- Bis 50 Jahre: 12.500 Euro
- Über 50 Jahre: 20.000 Euro
Nicht als verwertbares Vermögen zählen unter anderem ein angemessenes selbst genutztes Eigenheim sowie ein angemessenes Kraftfahrzeug (bis ca. 15.000 € Verkehrswert je erwerbsfähiger Person).
5. Miete und Heizkosten (Kosten der Unterkunft)
Neben dem Regelsatz übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nach § 22 SGB II in angemessener Höhe. Was angemessen ist, legt jede Kommune anhand eines Mietspiegels oder eines schlüssigen Konzepts fest.
Häufige Fehler bei der Antragsstellung vermeiden:
- Warmmiete und Kaltmiete verwechseln
- Freibeträge nicht gestaffelt berechnen
- Kindergeld als Einkommen des Kindes vergessen
- Vorrangige Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag übersehen
6. Fazit & Empfehlung
Die Berechnung des Bürgergeld-Anspruchs hat viele bewegliche Teile. Ein Bürgergeld Rechner nimmt Ihnen die Rechenarbeit ab und zeigt in wenigen Minuten, mit welcher Leistungshöhe Sie realistisch planen können. Nutzen Sie das Ergebnis als fundierte Grundlage für Ihr Gespräch mit dem Jobcenter.