Arbeitslosengeld 1 (ALG I) Rechner 2026
Ermitteln Sie Ihren monatlichen Leistungsanspruch nach § 149 SGB III (60 % Standard bzw. 67 % mit Kind) und prüfen Sie eventuelle Aufstockungsansprüche mit Bürgergeld.
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📊 Ihr berechneter Anspruch (ALG 1)
Wie berechnet die Bundesagentur für Arbeit das ALG 1?
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes 1 ist im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 149–154 SGB III) geregelt und folgt einem 4-stufigen Prinzip:
- Ermittlung des Bemessungszeitraums: Es werden die beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelte der letzten 12 Monate zusammengerechnet.
- Tägliches Bemessungsentgelt: Das Gesamtbrutto wird durch 365 geteilt. Beitragsbemessungsgrenzen werden dabei gedeckelt (2026: 7.550 € West / 7.450 € Ost monatlich).
- Pauschaler Nettoabzug: Vom Bruttobetrag werden pauschal 20 % für die Sozialversicherung sowie Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen.
- Leistungssatz anwenden: Sie erhalten täglich 60 % (allgemeiner Leistungssatz) bzw. 67 % (erhöhter Leistungssatz für Eltern) des pauschalierten Nettoentgelts. Auszahlung erfolgt für 30 Tage pro Monat.
Anspruchsdauer: Wie lange gibt es Arbeitslosengeld 1?
Um ALG 1 zu erhalten, müssen Sie die Anwartschaftszeit erfüllen: Mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate. Die maximale Dauer hängt von Ihrem Lebensalter ab:
| Lebensalter bei Entstehung | Vorherige Beitragsmonate | Maximale Bezugsdauer ALG 1 |
|---|---|---|
| Alle Altersgruppen | 12 Monate | 6 Monate |
| Unter 50 Jahre | 24 Monate | 12 Monate |
| Ab 50 Jahre | 30 Monate | 15 Monate |
| Ab 55 Jahre | 36 Monate | 18 Monate |
| Ab 58 Jahre | 48 Monate | 24 Monate |
Unterschied: Arbeitslosengeld 1 vs. Bürgergeld (SGB II)
| Kriterium | Arbeitslosengeld 1 (ALG I) | Bürgergeld (SGB II) |
|---|---|---|
| Zuständige Behörde | Agentur für Arbeit | Jobcenter |
| Leistungsart | Versicherungsleistung (aus Beiträgen) | Grundsicherung (Steuermittel) |
| Höhe der Zahlung | 60 % bis 67 % des früheren Nettogehalts | Pauschale Regelsätze + Miete + Heizkosten |
| Vermögensprüfung | Keine Prüfung des Vermögens | Ja (Schonvermögen 40.000 € / 15.000 €) |
| Dauer | Befristet (6 bis 24 Monate) | Unbefristet (solange Hilfebedürftigkeit besteht) |
Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld 1
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 1 (ALG I) im Jahr 2026?
Das Arbeitslosengeld 1 beträgt grundsätzlich 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt nach § 149 SGB III). Haben Sie oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind, erhöht sich der Satz auf 67 %.
Wie wird das Bemessungsentgelt für ALG 1 ermittelt?
Grundlage ist das durchschnittliche beitragspflichtige Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (Bemessungszeitraum). Daraus wird das tägliche Bruttoeinkommen berechnet, abzüglich pauschaler Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer.
Wie lange wird Arbeitslosengeld 1 gezahlt?
Die Anspruchsdauer richtet sich nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten 30 Monaten und Ihrem Lebensalter. Unter 50 Jahren beträgt die Höchstdauer 12 Monate (nach mind. 24 Monaten Beschäftigung). Ab 50 Jahren steigt die Dauer schrittweise auf bis zu 24 Monate (ab 58 Jahren).
Wann droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Eine Sperrzeit von in der Regel 12 Wochen tritt ein, wenn Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben (§ 159 SGB III). Während der Sperrzeit ruht der Zahlungsanspruch und die Gesamtdauer verkürzt sich.
Kann man ALG 1 mit Bürgergeld aufstocken?
Ja. Wenn das berechnete Arbeitslosengeld 1 zusammen mit dem Einkommen weiterer Haushaltsmitglieder nicht ausreicht, um den Grundbedarf (Regelsatz + Miete & Heizung nach SGB II) zu decken, können Sie beim Jobcenter aufstockendes Bürgergeld beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen ALG 1 und Bürgergeld?
ALG 1 ist eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung der Agentur für Arbeit (SGB III), deren Höhe sich nach Ihrem vorherigen Gehalt richtet (ohne Vermögensprüfung). Bürgergeld ist eine steuerfinanzierte Grundsicherung des Jobcenters (SGB II), die bedarfsorientiert ausgezahlt wird.