🏠 KdU Kosten der Unterkunft 2026

Wohnung Rechner: Kosten der Unterkunft berechnen

Prüfen Sie, ob Ihre Mietkosten als angemessen gelten und wie viel das Jobcenter übernimmt.

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1. Haushalt & Stadt
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2. Mietkosten
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3. Ergebnis

Haushalt & Standort

Ihre Haushaltsgröße und Stadt bestimmen die Angemessenheitsgrenzen.

Ihre Mietkosten

Tragen Sie Ihre monatlichen Wohnkosten ein.

Karenzzeit-Schutz: Im ersten Jahr werden Kaltmiete und Nebenkosten in tatsächlicher Höhe übernommen. Heizkosten müssen auch in der Karenzzeit angemessen sein.

KdU-Ergebnis: Ihre Wohnkosten

Übernommene Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter.

Anerkannte Wohnkosten (KdU)
640,00 €
monatlich vom Jobcenter übernommen
Kaltmiete (tatsächlich): 450,00 €
Angemessenheitsgrenze Kaltmiete: 426,00 €
Status: ✓ Karenzzeit — volle Übernahme
Nebenkosten: 110,00 €
Heizkosten: 80,00 €
Warmwasser-Mehrbedarf: 0,00 €
Gesamte Wohnkosten: 640,00 €

Angemessenheitsgrenzen Kaltmiete nach Stadt

Maximale Kaltmiete, die das Jobcenter anerkennt (Richtwerte 2026)

Stadt 1 Pers. 2 Pers. 3 Pers. 4 Pers. 5 Pers.
Berlin 426 € 515 € 634 € 713 € 812 €
München 688 € 838 € 1000 € 1138 € 1275 €
Hamburg 543 € 659 € 810 € 923 € 1025 €
Köln 495 € 600 € 723 € 825 € 918 €
Frankfurt 570 € 690 € 850 € 965 € 1080 €
Leipzig 348 € 435 € 530 € 612 € 700 €
Dresden 358 € 445 € 540 € 625 € 715 €
Dortmund 380 € 465 € 555 € 643 € 738 €
🛡️ Karenzzeit-Schutzregeln

Karenzzeit: Ihr Schutz im ersten Jahr

Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs gelten besondere Schutzregeln für Ihre Wohnkosten.

Kaltmiete geschützt

In den ersten 12 Monaten wird die tatsächliche Kaltmiete übernommen — unabhängig von der Angemessenheitsgrenze.

Nebenkosten voll

Kalte Betriebskosten (Wasser, Müll, Hausmeister etc.) werden in tatsächlicher Höhe übernommen.

Heizkosten angemessen

Heizkosten müssen auch in der Karenzzeit angemessen sein. Unverhältnismäßig hohe Heizkosten werden gekürzt.

Nach 12 Monaten

Nach Ablauf der Karenzzeit gilt die Angemessenheitsprüfung. Bei Überschreitung erhalten Sie eine 6-Monats-Senkungsfrist.

📊 KdU-Beispiele

Wohnkosten in der Praxis

Rechenbeispiele für verschiedene Städte und Haushaltsgrößen

👤

Alleinstehend in Berlin

Berlin Single
Berechnung
426 € (Kaltmiete) + 110 € (NK) + 80 € (Heiz.)
Ergebnis: 616,00 € KdU

Angemessenheitsgrenze Berlin 1 Person: 426 € Kaltmiete. Tatsächliche Miete 450 € liegt 24 € über der Grenze – in der Karenzzeit wird die tatsächliche Miete übernommen.

👨‍👩‍👧‍👦

Familie (4 Personen) in München

München Familie
Berechnung
1.138 € (Kaltmiete) + 180 € (NK) + 120 € (Heiz.)
Ergebnis: 1.438,00 € KdU

München hat mit die höchsten Angemessenheitsgrenzen: 1.138 € Kaltmiete für 4 Personen. Die hohen Mietkosten werden berücksichtigt.

👥

Paar ohne Kinder in Leipzig

Leipzig Paar
Berechnung
435 € (Kaltmiete) + 95 € (NK) + 75 € (Heiz.)
Ergebnis: 605,00 € KdU

In Leipzig liegen die Angemessenheitsgrenzen deutlich unter Westdeutschland. Für 2 Personen sind 435 € Kaltmiete angemessen.

👩‍👦

Alleinerziehend (2 Pers.) Hamburg

Hamburg AE
Berechnung
659 € (Kaltmiete) + 130 € (NK) + 90 € (Heiz.)
Ergebnis: 879,00 € KdU

Hamburg: 659 € Kaltmiete für 2 Personen. Zusätzlich kann ein Mehrbedarf für Alleinerziehende (§ 21 SGB II) geltend gemacht werden.

Häufige Fragen zu Wohnkosten beim Bürgergeld

Alles zu KdU, Angemessenheit und Karenzzeit

Was sind die Kosten der Unterkunft (KdU) beim Bürgergeld?
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Die Kosten der Unterkunft umfassen Ihre Kaltmiete plus kalte Nebenkosten (Betriebskosten) und Heizkosten. Diese werden vom Jobcenter in angemessener Höhe übernommen. Die Angemessenheitsgrenzen variieren je nach Stadt und Haushaltsgröße.
In der Karenzzeit (erste 12 Monate) werden die tatsächlichen Kosten vollständig übernommen. Danach erhalten Sie eine Kostensenkungsaufforderung mit einer Frist von üblicherweise 6 Monaten, um die Kosten zu senken – z.B. durch Umzug, Untervermietung oder Verhandlung mit dem Vermieter.
Ja, Heizkosten werden gesondert auf Angemessenheit geprüft. Es gilt ein kommunaler Heizkostenspiegel. Auch in der Karenzzeit werden Heizkosten nur in angemessener Höhe übernommen (im Gegensatz zur Kaltmiete, die in tatsächlicher Höhe übernommen wird).
Bei selbst genutztem Wohneigentum werden angemessene Kosten übernommen: Schuldzinsen (nicht Tilgung), Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Instandhaltungskosten und Nebenkosten. Die Angemessenheit der Wohnfläche richtet sich nach der Haushaltsgröße.
Ja, bei einem notwendigen Umzug kann das Jobcenter die Mietkaution als Darlehen übernehmen. Auch Umzugskosten und Erstausstattung der Wohnung (Möbel, Haushaltsgeräte) können als einmalige Leistung beantragt werden.
Wird Warmwasser dezentral (z.B. Durchlauferhitzer) erzeugt, wird ein Mehrbedarf anerkannt: Stufe 1: 9,57 €; Stufe 2: 8,61 €; Stufe 4: 8,01 €; Stufe 5: 3,30 €; Stufe 6: 2,29 € pro Monat.

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