Prüfen Sie, ob Ihre Mietkosten als angemessen gelten und wie viel das Jobcenter übernimmt.
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1. Haushalt & Stadt
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2. Mietkosten
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3. Ergebnis
Haushalt & Standort
Ihre Haushaltsgröße und Stadt bestimmen die Angemessenheitsgrenzen.
m²
Ihre Mietkosten
Tragen Sie Ihre monatlichen Wohnkosten ein.
€
€
€
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Karenzzeit-Schutz: Im ersten Jahr werden Kaltmiete und Nebenkosten in tatsächlicher Höhe übernommen. Heizkosten müssen auch in der Karenzzeit angemessen sein.
KdU-Ergebnis: Ihre Wohnkosten
Übernommene Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter.
Anerkannte Wohnkosten (KdU)
640,00 €
monatlich vom Jobcenter übernommen
Kaltmiete (tatsächlich):450,00 €
Angemessenheitsgrenze Kaltmiete:426,00 €
Status:✓ Karenzzeit — volle Übernahme
Nebenkosten:110,00 €
Heizkosten:80,00 €
Warmwasser-Mehrbedarf:0,00 €
Gesamte Wohnkosten:640,00 €
Angemessenheitsgrenzen Kaltmiete nach Stadt
Maximale Kaltmiete, die das Jobcenter anerkennt (Richtwerte 2026)
Stadt
1 Pers.
2 Pers.
3 Pers.
4 Pers.
5 Pers.
Berlin
426 €
515 €
634 €
713 €
812 €
München
688 €
838 €
1000 €
1138 €
1275 €
Hamburg
543 €
659 €
810 €
923 €
1025 €
Köln
495 €
600 €
723 €
825 €
918 €
Frankfurt
570 €
690 €
850 €
965 €
1080 €
Leipzig
348 €
435 €
530 €
612 €
700 €
Dresden
358 €
445 €
540 €
625 €
715 €
Dortmund
380 €
465 €
555 €
643 €
738 €
🛡️ Karenzzeit-Schutzregeln
Karenzzeit: Ihr Schutz im ersten Jahr
Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs gelten besondere Schutzregeln für Ihre Wohnkosten.
✓
Kaltmiete geschützt
In den ersten 12 Monaten wird die tatsächliche Kaltmiete übernommen — unabhängig von der Angemessenheitsgrenze.
✓
Nebenkosten voll
Kalte Betriebskosten (Wasser, Müll, Hausmeister etc.) werden in tatsächlicher Höhe übernommen.
✓
Heizkosten angemessen
Heizkosten müssen auch in der Karenzzeit angemessen sein. Unverhältnismäßig hohe Heizkosten werden gekürzt.
✓
Nach 12 Monaten
Nach Ablauf der Karenzzeit gilt die Angemessenheitsprüfung. Bei Überschreitung erhalten Sie eine 6-Monats-Senkungsfrist.
📊 KdU-Beispiele
Wohnkosten in der Praxis
Rechenbeispiele für verschiedene Städte und Haushaltsgrößen
👤
Alleinstehend in Berlin
Berlin Single
Berechnung
426 € (Kaltmiete) + 110 € (NK) + 80 € (Heiz.)
Ergebnis:616,00 € KdU
Angemessenheitsgrenze Berlin 1 Person: 426 € Kaltmiete. Tatsächliche Miete 450 € liegt 24 € über der Grenze – in der Karenzzeit wird die tatsächliche Miete übernommen.
👨👩👧👦
Familie (4 Personen) in München
München Familie
Berechnung
1.138 € (Kaltmiete) + 180 € (NK) + 120 € (Heiz.)
Ergebnis:1.438,00 € KdU
München hat mit die höchsten Angemessenheitsgrenzen: 1.138 € Kaltmiete für 4 Personen. Die hohen Mietkosten werden berücksichtigt.
👥
Paar ohne Kinder in Leipzig
Leipzig Paar
Berechnung
435 € (Kaltmiete) + 95 € (NK) + 75 € (Heiz.)
Ergebnis:605,00 € KdU
In Leipzig liegen die Angemessenheitsgrenzen deutlich unter Westdeutschland. Für 2 Personen sind 435 € Kaltmiete angemessen.
👩👦
Alleinerziehend (2 Pers.) Hamburg
Hamburg AE
Berechnung
659 € (Kaltmiete) + 130 € (NK) + 90 € (Heiz.)
Ergebnis:879,00 € KdU
Hamburg: 659 € Kaltmiete für 2 Personen. Zusätzlich kann ein Mehrbedarf für Alleinerziehende (§ 21 SGB II) geltend gemacht werden.
Häufige Fragen zu Wohnkosten beim Bürgergeld
Alles zu KdU, Angemessenheit und Karenzzeit
Was sind die Kosten der Unterkunft (KdU) beim Bürgergeld?
+
Die Kosten der Unterkunft umfassen Ihre Kaltmiete plus kalte Nebenkosten (Betriebskosten) und Heizkosten. Diese werden vom Jobcenter in angemessener Höhe übernommen. Die Angemessenheitsgrenzen variieren je nach Stadt und Haushaltsgröße.
Was passiert, wenn meine Miete über der Angemessenheitsgrenze liegt?
+
In der Karenzzeit (erste 12 Monate) werden die tatsächlichen Kosten vollständig übernommen. Danach erhalten Sie eine Kostensenkungsaufforderung mit einer Frist von üblicherweise 6 Monaten, um die Kosten zu senken – z.B. durch Umzug, Untervermietung oder Verhandlung mit dem Vermieter.
Werden Heizkosten separat geprüft?
+
Ja, Heizkosten werden gesondert auf Angemessenheit geprüft. Es gilt ein kommunaler Heizkostenspiegel. Auch in der Karenzzeit werden Heizkosten nur in angemessener Höhe übernommen (im Gegensatz zur Kaltmiete, die in tatsächlicher Höhe übernommen wird).
Was gilt bei Eigentum statt Miete?
+
Bei selbst genutztem Wohneigentum werden angemessene Kosten übernommen: Schuldzinsen (nicht Tilgung), Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Instandhaltungskosten und Nebenkosten. Die Angemessenheit der Wohnfläche richtet sich nach der Haushaltsgröße.
Kann ich die Kaution vom Jobcenter bekommen?
+
Ja, bei einem notwendigen Umzug kann das Jobcenter die Mietkaution als Darlehen übernehmen. Auch Umzugskosten und Erstausstattung der Wohnung (Möbel, Haushaltsgeräte) können als einmalige Leistung beantragt werden.
Wie wird die Warmwasserpauschale berechnet?
+
Wird Warmwasser dezentral (z.B. Durchlauferhitzer) erzeugt, wird ein Mehrbedarf anerkannt: Stufe 1: 9,57 €; Stufe 2: 8,61 €; Stufe 4: 8,01 €; Stufe 5: 3,30 €; Stufe 6: 2,29 € pro Monat.
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