🛡️ § 12 SGB II Vermögensprüfung

Vermögen Rechner: Schonvermögen prüfen

Prüfen Sie, ob Ihr Vermögen innerhalb der Freibeträge liegt oder einem Bürgergeld-Antrag entgegensteht.

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1. Karenzzeit & BG
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2. Vermögenswerte
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3. Ergebnis

Karenzzeit & Bedarfsgemeinschaft

Die Karenzzeit bestimmt die Höhe der Schonvermögensgrenzen.

Ihre Vermögenswerte

Erfassen Sie alle verwertbaren Vermögensgegenstände Ihrer BG.

Nicht erfassen: Selbst bewohntes Eigenheim (angemessen), Riester-/Rürup-Rente, Hausrat und persönliche Gegenstände — diese sind geschützt.

Vermögensprüfung: Ergebnis

Liegt Ihr Vermögen innerhalb der Freibeträge?

Vermögensprüfung
✓ Geschützt
Ihr Vermögen liegt innerhalb der Freibeträge
Gesamtes verwertbares Vermögen: 13.000,00 €
Schonvermögen (Freibetrag): 40.000,00 €
Verbleibendes Schonvermögen: 27.000,00 €
Vermögen vs. Freibetrag
0 € 13.000 € von 40.000 € 40.000 €
Ihre Vermögenswerte

Geschützt vs. Verwertbar: Vermögensübersicht

Welche Vermögenswerte sind beim Bürgergeld geschützt?

Vermögenswert Geschützt? Hinweis
Selbst bewohntes Eigenheim ✅ Geschützt Angemessene Größe (bis 140 m²/130 m²)
Riester-/Rürup-Rente ✅ Geschützt Staatlich gefördert = komplett geschützt
Hausrat & persönliche Gegenstände ✅ Geschützt Angemessener Umfang
PKW (bis 15.000 €/Person) ✅ Geschützt In Karenzzeit keine Prüfung
Bargeld / Kontoguthaben ⚠️ Verwertbar Innerhalb der Freibeträge geschützt
Aktien / Fonds / ETFs ⚠️ Verwertbar Wird als Vermögen angerechnet
Kapital-Lebensversicherung ⚠️ Verwertbar Rückkaufswert wird geprüft
Vermietete Immobilie ⚠️ Verwertbar Nicht selbst bewohnt = Vermögen
📊 Karenzzeit vs. Regulär

Schonvermögen im Vergleich

Die Karenzzeit bietet deutlich höhere Freibeträge für Ihr Vermögen.

BG-Größe Karenzzeit Regulär
1 Person40.000 €15.000 €
2 Personen55.000 €30.000 €
3 Personen70.000 €45.000 €
4 Personen85.000 €60.000 €
5 Personen100.000 €75.000 €

Häufige Fragen zum Vermögen beim Bürgergeld

Alles zu Schonvermögen, Karenzzeit und Vermögensprüfung

Wie viel Vermögen darf ich beim Bürgergeld behalten?
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In der Karenzzeit (erste 12 Monate): 40.000 € für den Antragsteller + 15.000 € pro weiteres BG-Mitglied. Nach der Karenzzeit: 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft. Diese Beträge sind Schonvermögen und werden nicht angerechnet.
Zum Vermögen zählen: Bargeld, Guthaben auf Girokonten und Sparkonten, Aktien und Fonds, Lebensversicherungen, Immobilien (die nicht selbst bewohnt werden), Fahrzeuge über dem angemessenen Wert, Bausparverträge und sonstige geldwerte Ansprüche.
Ja, in der Karenzzeit wird kein Fahrzeug geprüft. Nach der Karenzzeit gilt: Ein Fahrzeug mit einem Verkehrswert bis 15.000 € pro Person ist geschützt und wird nicht als Vermögen angerechnet. Liegt der Wert darüber, kann ein Verkauf gefordert werden.
Nein, eine angemessen große selbst bewohnte Immobilie ist geschützt. Angemessen sind: bis 140 m² Wohnfläche für ein Haus bzw. 130 m² für eine Eigentumswohnung (bei 4 Personen). Für jede weitere Person kommen 20 m² dazu.
Staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester-Rente, Rürup) ist komplett geschützt. Private Altersvorsorge ist in der Karenzzeit ebenfalls geschützt. Nach der Karenzzeit gilt sie als Vermögen, kann aber durch einen Verwertungsausschluss (§ 12 Abs. 2 SGB II) geschützt werden.
Die Karenzzeit beträgt 12 Monate ab Erstbezug. In dieser Zeit gelten höhere Schonvermögensgrenzen (40.000 € + 15.000 €/Person) und selbst genutztes Eigentum wird unabhängig von der Größe nicht geprüft. Nach Ablauf gelten die regulären Grenzen.

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