🛡️ § 12 SGB II Vermögensprüfung
Vermögen Rechner: Schonvermögen prüfen
Prüfen Sie, ob Ihr Vermögen innerhalb der Freibeträge liegt oder einem Bürgergeld-Antrag entgegensteht.
1. Karenzzeit & BG
2. Vermögenswerte
3. Ergebnis
Geschützt vs. Verwertbar: Vermögensübersicht
Welche Vermögenswerte sind beim Bürgergeld geschützt?
| Vermögenswert | Geschützt? | Hinweis |
|---|---|---|
| Selbst bewohntes Eigenheim | ✅ Geschützt | Angemessene Größe (bis 140 m²/130 m²) |
| Riester-/Rürup-Rente | ✅ Geschützt | Staatlich gefördert = komplett geschützt |
| Hausrat & persönliche Gegenstände | ✅ Geschützt | Angemessener Umfang |
| PKW (bis 15.000 €/Person) | ✅ Geschützt | In Karenzzeit keine Prüfung |
| Bargeld / Kontoguthaben | ⚠️ Verwertbar | Innerhalb der Freibeträge geschützt |
| Aktien / Fonds / ETFs | ⚠️ Verwertbar | Wird als Vermögen angerechnet |
| Kapital-Lebensversicherung | ⚠️ Verwertbar | Rückkaufswert wird geprüft |
| Vermietete Immobilie | ⚠️ Verwertbar | Nicht selbst bewohnt = Vermögen |
📊 Karenzzeit vs. Regulär
Schonvermögen im Vergleich
Die Karenzzeit bietet deutlich höhere Freibeträge für Ihr Vermögen.
| BG-Größe | Karenzzeit | Regulär |
|---|---|---|
| 1 Person | 40.000 € | 15.000 € |
| 2 Personen | 55.000 € | 30.000 € |
| 3 Personen | 70.000 € | 45.000 € |
| 4 Personen | 85.000 € | 60.000 € |
| 5 Personen | 100.000 € | 75.000 € |
Häufige Fragen zum Vermögen beim Bürgergeld
Alles zu Schonvermögen, Karenzzeit und Vermögensprüfung
Wie viel Vermögen darf ich beim Bürgergeld behalten?
+
In der Karenzzeit (erste 12 Monate): 40.000 € für den Antragsteller + 15.000 € pro weiteres BG-Mitglied. Nach der Karenzzeit: 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft. Diese Beträge sind Schonvermögen und werden nicht angerechnet.
Was zählt als Vermögen beim Bürgergeld?
+
Zum Vermögen zählen: Bargeld, Guthaben auf Girokonten und Sparkonten, Aktien und Fonds, Lebensversicherungen, Immobilien (die nicht selbst bewohnt werden), Fahrzeuge über dem angemessenen Wert, Bausparverträge und sonstige geldwerte Ansprüche.
Darf ich mein Auto behalten?
+
Ja, in der Karenzzeit wird kein Fahrzeug geprüft. Nach der Karenzzeit gilt: Ein Fahrzeug mit einem Verkehrswert bis 15.000 € pro Person ist geschützt und wird nicht als Vermögen angerechnet. Liegt der Wert darüber, kann ein Verkauf gefordert werden.
Wird selbst bewohntes Wohneigentum angerechnet?
+
Nein, eine angemessen große selbst bewohnte Immobilie ist geschützt. Angemessen sind: bis 140 m² Wohnfläche für ein Haus bzw. 130 m² für eine Eigentumswohnung (bei 4 Personen). Für jede weitere Person kommen 20 m² dazu.
Was passiert mit meiner Altersvorsorge?
+
Staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester-Rente, Rürup) ist komplett geschützt. Private Altersvorsorge ist in der Karenzzeit ebenfalls geschützt. Nach der Karenzzeit gilt sie als Vermögen, kann aber durch einen Verwertungsausschluss (§ 12 Abs. 2 SGB II) geschützt werden.
Was ist die Karenzzeit beim Vermögen?
+
Die Karenzzeit beträgt 12 Monate ab Erstbezug. In dieser Zeit gelten höhere Schonvermögensgrenzen (40.000 € + 15.000 €/Person) und selbst genutztes Eigentum wird unabhängig von der Größe nicht geprüft. Nach Ablauf gelten die regulären Grenzen.