📋 SGB II Gesamtleistungen 2026

Leistungen Rechner: Alle Bürgergeld-Leistungen

Ermitteln Sie alle Leistungsansprüche: Regelbedarf, Mehrbedarf, Sonderleistungen und Bildungspaket.

1
1. Haushalt
2
2. Sonderleistungen
3
3. Übersicht

Haushaltssituation

Grundlage für Ihren Regelbedarf und mögliche Mehrbedarfe.

Zusätzliche Leistungen prüfen

Welche Sonder- und Einmalleistungen kommen für Sie in Frage?

Ihre Leistungsübersicht

Alle Bürgergeld-Leistungen auf einen Blick

Monatlicher Gesamtanspruch
1.213,00 €
Regelbedarf + KdU + Mehrbedarfe
Regelbedarf Erwachsene:563,00 €
Regelbedarf Kinder:0,00 €
Mehrbedarf gesamt:0,00 €
Kosten der Unterkunft (KdU):650,00 €
Bildung & Teilhabe (monatl.):0,00 €

Mehrbedarf-Übersicht 2026

Zusätzliche Leistungen über den Regelbedarf hinaus

Mehrbedarf-TypProzentsatzBetrag (Stufe 1)Basis
Alleinerziehend (1 Kind <7)36 %202,68 €563 €
Alleinerziehend (1 Kind ≥7)12 %67,56 €563 €
Schwangerschaft (ab 13. Woche)17 %95,71 €563 €
Behinderung (Merkzeichen G/aG)17 %95,71 €563 €
Kostenaufwändige Ernährung10–20 %56,30–112,60 €563 €
Warmwasser (dezentral, Stufe 1)Pauschale9,57 €Festbetrag
🎒 Bildung & Teilhabe

Bildungspaket für Kinder

Zusätzliche Leistungen für Kinder und Jugendliche in Bürgergeld-Haushalten

Schulbedarf

195 €/Jahr: 130 € zum Schuljahresbeginn (01.08.) + 65 € zum Halbjahr (01.02.).

Klassenfahrten

Tatsächliche Kosten für ein- und mehrtägige Schulausflüge werden vollständig übernommen.

Lernförderung

Nachhilfe wird finanziert, wenn die Versetzung gefährdet ist — ohne Eigenbeteiligung.

Teilhabe

15 €/Monat pro Kind für Sportvereine, Musikschule, Ferienfreizeiten und kulturelle Bildung.

Häufige Fragen zu Bürgergeld-Leistungen

Alles zu Regelbedarf, Mehrbedarf und Sonderleistungen

Welche Leistungen umfasst das Bürgergeld insgesamt?
+
Das Bürgergeld umfasst: Regelbedarf (Lebensunterhalt), Kosten der Unterkunft (KdU), Mehrbedarfe (Alleinerziehend, Schwangerschaft, kostenaufwändige Ernährung, Warmwasser), Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, einmalige Leistungen (Erstausstattung Wohnung/Bekleidung) und Sonderleistungen (Umzugskosten, Darlehen).
Ab der 13. Schwangerschaftswoche wird ein Mehrbedarf von 17 % des maßgebenden Regelsatzes gewährt. Für eine alleinstehende Schwangere: 17 % von 563 € = 95,71 € monatlich. Für eine Partnerin in BG: 17 % von 506 € = 85,02 €. Der Mehrbedarf wird ab Kenntnis der Schwangerschaft gezahlt.
Schulbedarf: 195 € pro Schuljahr (130 € zum 01.08. + 65 € zum 01.02.), eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten (tatsächliche Kosten), Schülerbeförderung, Lernförderung/Nachhilfe bei Bedarf, gemeinschaftliches Mittagessen in Schule/Kita, Teilhabe am sozialen/kulturellen Leben: 15 €/Monat.
Ja, bei erstmaligem Bezug einer eigenen Wohnung, nach Trennung, nach Haft oder bei Geburt eines Kindes können Sie Erstausstattung beantragen: Möbel (Bett, Tisch, Stühle, Schrank), Haushaltsgeräte (Kühlschrank, Waschmaschine, Herd), Geschirr und Bettwäsche. Die Leistung wird als Pauschale oder Sachleistung gewährt.
Ja, wenn der Umzug vom Jobcenter vorab genehmigt wurde. Es werden übernommen: Umzugsunternehmen (günstigstes Angebot), Mietkaution (als Darlehen), Maklergebühren, doppelte Miete für max. 1 Monat. Voraussetzung: Der Umzug ist notwendig (z.B. Kostensenkung, Arbeitsaufnahme, Familienzuwachs).
Bei bestimmten Erkrankungen (Diabetes, Niereninsuffizienz, Zöliakie, HIV, Krebs etc.) wird ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung anerkannt. Die Höhe richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins und beträgt je nach Krankheit 10 % bis 20 % des Regelsatzes.

Vollständigen Bürgergeld-Anspruch berechnen

Regelbedarf + KdU + Freibeträge + Einkommen = Ihr tatsächlicher Auszahlungsbetrag.

Zum Bürgergeld Rechner →