🏢 Jobcenter & Pflichten 2026
Jobcenter Rechner: Pflichten-Check & Sanktionsrisiko
Überprüfen Sie Ihre Mitwirkungspflichten, berechnen Sie Ihr Sanktionsrisiko und kennen Sie Ihre Rechte.
1. Situation
2. Pflichten-Check
3. Ergebnis
Sanktionsstufen beim Bürgergeld 2026
Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen (§ 31 SGB II)
| Verstoß | Kürzung | Betrag (Stufe 1) | Dauer |
|---|---|---|---|
| Erstmaliges Meldeversäumnis | 10 % | 56,30 € | 1 Monat |
| Wiederholtes Meldeversäumnis | 20 % | 112,60 € | 1 Monat |
| Weiterer wiederholter Verstoß | 30 % | 168,90 € | 1 Monat |
| Pflichtverletzung (1. Mal) | 10 % | 56,30 € | 1 Monat |
| Pflichtverletzung (2. Mal in 12 Mon.) | 20 % | 112,60 € | 2 Monate |
| Pflichtverletzung (3.+ Mal) | 30 % | 168,90 € | 3 Monate |
Ihre Rechte & Pflichten auf einen Blick
Balance zwischen Mitwirkungspflichten und gesetzlichen Rechten
✅ Ihre Rechte
- Beratung und Unterstützung
- Akteneinsicht jederzeit
- Widerspruch (1 Monat Frist)
- Beistand bei Terminen
- Datenschutz
- Kostenloser Rechtsbeistand
- Angemessene Bearbeitungsfristen
⚠ Ihre Pflichten
- Kooperationsplan einhalten
- Meldetermine wahrnehmen
- Eigenbemühungen nachweisen
- Maßnahmen besuchen
- Änderungen sofort melden
- Zumutbare Arbeit annehmen
- Erreichbar sein
Häufige Fragen zum Jobcenter
Pflichten, Sanktionen und Ihre Rechte
Welche Pflichten habe ich beim Bürgergeld gegenüber dem Jobcenter?
+
Sie müssen: eine Eingliederungsvereinbarung (Kooperationsplan) abschließen, Meldetermine wahrnehmen, sich aktiv um Arbeit bemühen (Bewerbungen dokumentieren), an zugewiesenen Maßnahmen teilnehmen, Änderungen sofort melden (Einkommen, Umzug, Zusammenleben) und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen (Erreichbarkeit).
Was passiert bei einem Meldeversäumnis?
+
Beim erstmaligen Meldeversäumnis (ohne wichtigen Grund) wird das Bürgergeld um 10 % des Regelbedarfs für 1 Monat gekürzt. Bei wiederholtem Verstoß innerhalb von 12 Monaten steigt die Kürzung auf 20 % und dann 30 %. Die maximale Kürzung beträgt 30 % des Gesamtanspruchs.
Was ist der Kooperationsplan (Eingliederungsvereinbarung)?
+
Der Kooperationsplan ersetzt seit 2023 die alte Eingliederungsvereinbarung. Er wird gemeinsam mit Ihrem Fallmanager erstellt und legt fest: Unterstützungsleistungen des Jobcenters, Ihre eigenen Bemühungen, Qualifizierungsmaßnahmen und Ziele für die Arbeitssuche. Er wird regelmäßig überprüft.
Darf ich einen Jobangebot vom Jobcenter ablehnen?
+
Sie dürfen ein Jobangebot ablehnen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt: Die Arbeit ist unzumutbar (sittenwidrig, gesundheitsgefährdend), der Lohn liegt unter dem Mindestlohn, die Arbeit widerspricht religiösen/ethischen Grundsätzen, oder die Kinderbetreuung ist nicht gesichert. Ohne wichtigen Grund droht eine Leistungsminderung.
Was sind meine Rechte gegenüber dem Jobcenter?
+
Sie haben Recht auf: Beratung und Unterstützung, Einsicht in Ihre Akte, Widerspruch gegen Bescheide (1 Monat Frist), angemessene Bearbeitungsfristen, Beistand/Begleitung bei Terminen, Datenschutz, barrierefreien Zugang und kostenlosen Rechtsbeistand (Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe).
Wie funktioniert der Widerspruch gegen einen Bescheid?
+
Schreiben Sie innerhalb von 1 Monat nach Zustellung einen Widerspruch an das Jobcenter (schriftlich, per Post oder Fax). Begründen Sie, warum der Bescheid fehlerhaft ist. Das Jobcenter muss innerhalb von 3 Monaten einen Widerspruchsbescheid erlassen. Bei Ablehnung können Sie innerhalb 1 Monats Klage beim Sozialgericht erheben.