🏢 Jobcenter & Pflichten 2026

Jobcenter Rechner: Pflichten-Check & Sanktionsrisiko

Überprüfen Sie Ihre Mitwirkungspflichten, berechnen Sie Ihr Sanktionsrisiko und kennen Sie Ihre Rechte.

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1. Situation
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2. Pflichten-Check
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3. Ergebnis

Ihre Situation beim Jobcenter

Basis für den Pflichten-Check und die Sanktionsrisiko-Bewertung.

Pflichten-Check

Welche Pflichten erfüllen Sie aktuell?

Compliance-Bewertung

Ihr Sanktionsrisiko und Pflichterfüllungsgrad

Compliance-Score
100 %
Kein Sanktionsrisiko
Pflichten erfüllt:6 / 6
Bisherige Verstöße:0
Sanktionsrisiko:Niedrig
Mögliche Kürzung (bei Verstoß):-56,30 €

Sanktionsstufen beim Bürgergeld 2026

Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen (§ 31 SGB II)

VerstoßKürzungBetrag (Stufe 1)Dauer
Erstmaliges Meldeversäumnis10 %56,30 €1 Monat
Wiederholtes Meldeversäumnis20 %112,60 €1 Monat
Weiterer wiederholter Verstoß30 %168,90 €1 Monat
Pflichtverletzung (1. Mal)10 %56,30 €1 Monat
Pflichtverletzung (2. Mal in 12 Mon.)20 %112,60 €2 Monate
Pflichtverletzung (3.+ Mal)30 %168,90 €3 Monate

Ihre Rechte & Pflichten auf einen Blick

Balance zwischen Mitwirkungspflichten und gesetzlichen Rechten

✅ Ihre Rechte

  • Beratung und Unterstützung
  • Akteneinsicht jederzeit
  • Widerspruch (1 Monat Frist)
  • Beistand bei Terminen
  • Datenschutz
  • Kostenloser Rechtsbeistand
  • Angemessene Bearbeitungsfristen

⚠ Ihre Pflichten

  • Kooperationsplan einhalten
  • Meldetermine wahrnehmen
  • Eigenbemühungen nachweisen
  • Maßnahmen besuchen
  • Änderungen sofort melden
  • Zumutbare Arbeit annehmen
  • Erreichbar sein

Häufige Fragen zum Jobcenter

Pflichten, Sanktionen und Ihre Rechte

Welche Pflichten habe ich beim Bürgergeld gegenüber dem Jobcenter?
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Sie müssen: eine Eingliederungsvereinbarung (Kooperationsplan) abschließen, Meldetermine wahrnehmen, sich aktiv um Arbeit bemühen (Bewerbungen dokumentieren), an zugewiesenen Maßnahmen teilnehmen, Änderungen sofort melden (Einkommen, Umzug, Zusammenleben) und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen (Erreichbarkeit).
Beim erstmaligen Meldeversäumnis (ohne wichtigen Grund) wird das Bürgergeld um 10 % des Regelbedarfs für 1 Monat gekürzt. Bei wiederholtem Verstoß innerhalb von 12 Monaten steigt die Kürzung auf 20 % und dann 30 %. Die maximale Kürzung beträgt 30 % des Gesamtanspruchs.
Der Kooperationsplan ersetzt seit 2023 die alte Eingliederungsvereinbarung. Er wird gemeinsam mit Ihrem Fallmanager erstellt und legt fest: Unterstützungsleistungen des Jobcenters, Ihre eigenen Bemühungen, Qualifizierungsmaßnahmen und Ziele für die Arbeitssuche. Er wird regelmäßig überprüft.
Sie dürfen ein Jobangebot ablehnen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt: Die Arbeit ist unzumutbar (sittenwidrig, gesundheitsgefährdend), der Lohn liegt unter dem Mindestlohn, die Arbeit widerspricht religiösen/ethischen Grundsätzen, oder die Kinderbetreuung ist nicht gesichert. Ohne wichtigen Grund droht eine Leistungsminderung.
Sie haben Recht auf: Beratung und Unterstützung, Einsicht in Ihre Akte, Widerspruch gegen Bescheide (1 Monat Frist), angemessene Bearbeitungsfristen, Beistand/Begleitung bei Terminen, Datenschutz, barrierefreien Zugang und kostenlosen Rechtsbeistand (Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe).
Schreiben Sie innerhalb von 1 Monat nach Zustellung einen Widerspruch an das Jobcenter (schriftlich, per Post oder Fax). Begründen Sie, warum der Bescheid fehlerhaft ist. Das Jobcenter muss innerhalb von 3 Monaten einen Widerspruchsbescheid erlassen. Bei Ablehnung können Sie innerhalb 1 Monats Klage beim Sozialgericht erheben.

Bürgergeld-Anspruch berechnen

Erfahren Sie, wie viel Bürgergeld Ihnen monatlich zusteht — inklusive aller Freibeträge.

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