💎 § 11b SGB II Freibeträge 2026

Freibeträge Rechner: So viel dürfen Sie behalten

Berechnen Sie den exakten Erwerbstätigenfreibetrag und sehen Sie die interaktive Aufschlüsselung nach Stufen.

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1. Einkommen
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2. Absetzbeträge
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3. Freibetrag-Analyse

Einkommensdetails

Bruttoeinkommen und Kinderstatus bestimmen Ihre Freibeträge.

Zusätzliche Absetzbeträge

Kosten, die vom Nettoeinkommen abgezogen werden, bevor die Freibeträge greifen.

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Freibetrag-Analyse

Detaillierte Aufschlüsselung Ihrer Freibeträge nach § 11b SGB II

Gesamter Freibetrag
280,00 €
davon behalten Sie bei Erwerbstätigkeit
Freibetrag-Staffelung (visuell)
Grundfreibetrag 20 % (100–520 €) 20 % (520–1.000 €) 10 % (1.000+) Anrechenbar
Grundfreibetrag (0–100 €): 100,00 €
20 % auf 100–520 €: 84,00 €
20 % auf 520–1.000 €: 96,00 €
10 % auf 1.000–1.200 €: 0,00 €
Ehrenamtspauschale: 0,00 €
Absetzbeträge vom Netto: -30,00 €
Anrechenbares Einkommen: 490,00 €

Freibetrag-Vergleich: Mit vs. Ohne Kinder

Der Kinderstatus macht bei höherem Einkommen einen deutlichen Unterschied

Bruttoeinkommen Freibetrag ohne Kind Freibetrag mit Kind Differenz
520 €184 €184 €0 €
800 €240 €268 €+28 €
1.000 €280 €328 €+48 €
1.200 €300 €348 €+48 €
1.500 €300 €378 €+78 €

Absetzbare Kosten vom Einkommen

Diese Beträge werden vor der Freibetragsberechnung abgezogen

AbsetzpostenHöheHinweis
Versicherungspauschale30 €/MonatPauschal für jeden Erwerbstätigen
KfZ-HaftpflichtversicherungTatsächliche KostenNur bei nachgewiesenem Bedarf
Riester-BeiträgeTatsächliche KostenStaatlich geförderte Altersvorsorge
GewerkschaftsbeiträgeTatsächliche KostenMonatlicher Mitgliedsbeitrag
Fahrtkosten (Erwerbstätigkeit)0,20 €/kmEinfache Entfernung × Arbeitstage
Berufsbedingte AufwendungenNachweis erforderlichArbeitskleidung, Werkzeug etc.

Häufige Fragen zu Freibeträgen

Alles zum Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b SGB II

Was ist der Grundfreibetrag beim Bürgergeld?
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Die ersten 100 € Bruttoeinkommen pro Monat sind komplett anrechnungsfrei (§ 11b Abs. 2 SGB II). Dieser Grundfreibetrag deckt pauschal die Versicherungspauschale (30 €), Werbungskosten und berufsbezogene Aufwendungen ab.
Ohne Kind: 20 % Freibetrag auf 520–1.000 €, Obergrenze 1.200 €. Mit Kind in der BG: 30 % auf 520–1.000 €, Obergrenze 1.500 €. Das ergibt einen maximalen Freibetrag von 348 € (ohne Kind) bzw. 378 € (mit Kind) ab 1.200/1.500 € brutto.
Nein, Fahrtkosten zur Arbeit (0,20 €/km einfache Strecke) werden nicht zusätzlich abgesetzt, sondern sind im Grundfreibetrag von 100 € bereits enthalten. Nur wenn die tatsächlichen Aufwendungen den Grundfreibetrag übersteigen, können sie darüber hinaus geltend gemacht werden.
Ja, Selbstständige profitieren ebenfalls vom Erwerbstätigenfreibetrag. Grundlage ist der monatliche Durchschnittsgewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben). Auf diesen Gewinn werden die gleichen Freibetragsstufen angewendet wie bei Angestellten.
Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit ist bis 250 € pro Monat anrechnungsfrei (§ 11b Abs. 2 SGB II). Dieser Freibetrag gilt zusätzlich und separat vom Erwerbstätigenfreibetrag. Bei gleichzeitigem Erwerbseinkommen werden beide Freibeträge gewährt.
Der maximale Erwerbstätigenfreibetrag beträgt: Ohne Kind: 100 + 84 + 96 + 20 = 300 € (bei 1.200 € brutto). Mit Kind: 100 + 84 + 144 + 50 = 378 € (bei 1.500 € brutto). Ab diesen Grenzen steigt der Freibetrag nicht mehr weiter an.

Freibeträge in den Gesamtanspruch einrechnen

Berechnen Sie, wie Ihr Freibetrag den endgültigen Bürgergeld-Auszahlungsbetrag beeinflusst.

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