Einkommen Rechner: Anrechenbares Einkommen berechnen
Ermitteln Sie, wie viel von Ihrem Einkommen beim Bürgergeld angerechnet wird und welche Freibeträge gelten.
Freibetrag-Staffelung nach § 11b SGB II
So viel dürfen Sie von Ihrem Erwerbseinkommen behalten
Grundfreibetrag: Die ersten 100 € Ihres Bruttoeinkommens bleiben vollständig anrechnungsfrei.
Von jedem Euro zwischen 100 € und 520 € brutto behalten Sie 20 Cent als Freibetrag.
Ohne Kinder: 20 % Freibetrag. Mit minderjährigem Kind: 30 % – der erhöhte Satz belohnt erwerbstätige Eltern.
Letzte Stufe: 10 % auf den Bereich über 1.000 €. Die Obergrenze liegt bei 1.200 € (bzw. 1.500 € mit Kind).
Einkommensarten: Anrechenbar vs. Frei
Übersicht welche Einnahmen auf das Bürgergeld angerechnet werden und welche nicht
| Einkommensart | Anrechenbar? | Hinweis |
|---|---|---|
| Erwerbseinkommen | ✅ Ja, mit Freibeträgen | § 11b SGB II Staffelung |
| Minijob (520 €) | ✅ Ja, mit Freibeträgen | 184 € bleiben frei |
| Kindergeld | ✅ Ja, als Einkommen des Kindes | 250 €/Kind, auf Kinderbedarf |
| Unterhalt | ✅ Ja, vollständig | Kein Freibetrag |
| Elterngeld | ✅ Teilweise (über 300 €) | 300 € Freibetrag |
| Pflegegeld | ❌ Nein | Zweckbestimmte Einnahme |
| Blindengeld | ❌ Nein | Nicht anrechenbar |
| Grundrente-Zuschlag | ❌ Teilfreibetrag | Bis 223 € frei |
| Ehrenamtspauschale | ❌ Bis 250 € frei | § 11b Abs. 2 SGB II |
Einkommensanrechnung in der Praxis
Konkrete Berechnungsbeispiele für verschiedene Einkommenssituationen
Minijobber mit 520 € brutto
Von 520 € brutto bleiben 184 € als Freibetrag. Bei ca. 520 € netto werden nur 336 € auf das Bürgergeld angerechnet. Single-Anspruch: 563 € + KdU - 336 €.
Teilzeitkraft mit 1.200 € brutto
Freibetrag: 100 € (Grund) + 84 € (20 % auf 100–520) + 96 € (20 % auf 520–1.000) + 20 € (10 % auf 1.000–1.200). Das reduziert die Anrechnung erheblich.
Aufstocker: 1.500 € brutto, 1 Kind
Mit Kind gilt: 30 % (statt 20 %) auf 520–1.000 € und die Obergrenze steigt auf 1.500 €. Freibetrag: 100 + 84 + 144 + 50 = 378 €. Netto ca. 1.150 € abzgl. 378 € = 772 € anrechenbar.
Selbstständiger mit 800 € Gewinn
Der monatliche Durchschnittsgewinn von 800 € wird wie Erwerbseinkommen behandelt. Freibetrag: 100 + 84 (20 % auf 100–520) + 56 (20 % auf 520–800) = 240 €. Anrechenbar: 560 €.
Häufige Fragen zum Einkommen beim Bürgergeld
Die wichtigsten Antworten zur Einkommensanrechnung nach SGB II