👥 Sonderregeln nach Personengruppe

Bürgergeld für bestimmte Gruppen: Anspruchsprüfung

Prüfen Sie gruppenspezifische Sonderregeln und ob eine Alternative wie BAföG, BAB oder Grundsicherung greift.

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Gruppenspezifische Fragen

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Anspruchsprüfung: Ergebnis

Ihr gruppenspezifischer Bürgergeld-Anspruch

Anspruchsprüfung
✅ Anspruch besteht
Voller Bürgergeld-Anspruch
Personengruppe:Studenten
Bürgergeld-Anspruch:Ja
Alternative Leistung:
Sonderregeln für Ihre Gruppe

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Anspruchsmatrix nach Personengruppe

Übersicht: Wer hat Anspruch auf Bürgergeld und welche Alternativen gibt es?

PersonengruppeBürgergeld?AlternativeBedingung
Studenten (BAföG-berechtigt) ❌ Ausgeschlossen BAföG (+ ggf. KdU-Zuschuss) BAföG dem Grunde nach möglich
Azubis (BAB-berechtigt) ⚠️ Nur KdU ergänzend BAB + Wohngeld BAB reicht nicht für Miete
Azubis (schulische Ausbildung) ✅ Voller Anspruch Kein BAB-Anspruch Hilfebedürftigkeit gegeben
Rentner (Regelaltersgrenze) ❌ Kein Bürgergeld Grundsicherung SGB XII Antrag beim Sozialamt
EU-Bürger (<3 Monate) ❌ Kein Anspruch Überbrückungsleistungen (1 Mon.) Kein Arbeitnehmerstatus
EU-Bürger (Arbeitnehmer) ✅ Voller Anspruch Arbeitnehmereigenschaft belegt
Anerkannte Geflüchtete ✅ Voller Anspruch Aufenthaltstitel vorhanden
Schwangere ✅ + 17 % Mehrbedarf Stiftung Mutter und Kind Ab 13. SSW
Selbstständige ✅ Aufstockend möglich Gewinn unter Bedarfsgrenze
🔄 Alternative Sozialleistungen

Kein Bürgergeld? Diese Alternativen gibt es

Wenn kein Bürgergeld-Anspruch besteht, kommen andere Leistungen in Betracht.

BAföG

Für Studenten und Schüler: Ausbildungsförderung nach BAföG. Antrag beim BAföG-Amt der Hochschule.

BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)

Für Azubis in betrieblicher Ausbildung: Zuschuss zu Lebensunterhalt und Miete. Antrag bei der Agentur für Arbeit.

Grundsicherung (SGB XII)

Für Rentner und dauerhaft Erwerbsgeminderte: Ähnliche Leistungen wie Bürgergeld. Antrag beim Sozialamt.

Wohngeld

Mietzuschuss für Geringverdiener ohne Bürgergeld-Anspruch. Kann höher sein als KdU-Anteil beim Bürgergeld.

Häufige Fragen zu Bürgergeld für bestimmte Gruppen

Sonderregeln, Ausschlüsse und Alternativen

Haben Studenten Anspruch auf Bürgergeld?
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Grundsätzlich nein — Studenten, die BAföG-berechtigt sind, sind vom Bürgergeld ausgeschlossen (§ 7 Abs. 5 SGB II). Ausnahmen: BAföG wurde abgelehnt, das Studium ist dem Grunde nach nicht förderungsfähig, oder es besteht eine besondere Härte. In diesen Fällen kann ergänzend Bürgergeld beantragt werden, oft beschränkt auf die KdU.
Auszubildende mit BAB-Anspruch (Berufsausbildungsbeihilfe) sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn BAB nicht ausreicht, können sie aber ergänzend Bürgergeld für die KdU beantragen. Azubis ohne BAB-Anspruch (z.B. schulische Ausbildung) können vollen Bürgergeld-Anspruch haben.
Rentner ab Regelaltersgrenze erhalten statt Bürgergeld die Grundsicherung im Alter nach SGB XII (§ 41 ff.). Die Leistungshöhe ist ähnlich: Regelbedarf + KdU + Mehrbedarf. Der Antrag wird beim Sozialamt gestellt, nicht beim Jobcenter. Es gibt keine Vermögensprüfung bei Einkommen unter 100.000 €/Jahr.
Schwangere erhalten ab der 13. Woche einen Mehrbedarf von 17 % des Regelsatzes (95,71 € bei Stufe 1). Zusätzlich: Erstausstattung für Schwangerschaft und Geburt (Umstandskleidung, Babybedarf), Erstausstattung für das Kind. Bei Alleinerziehenden kommt der AE-Mehrbedarf nach Geburt hinzu.
EU-Bürger haben erst nach 5 Jahren Aufenthalt vollen Anspruch auf Bürgergeld. In den ersten 3 Monaten besteht kein Anspruch (Ausnahme: Arbeitnehmer). Von 3 Monaten bis 5 Jahren: Anspruch nur bei Arbeitnehmerstatus, Selbstständigkeit oder nachgewiesenem Aufenthaltsrecht. Überbrückungsleistungen für 1 Monat sind möglich.
Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte haben vollen Bürgergeld-Anspruch wie deutsche Staatsbürger. Asylbewerber im laufenden Verfahren erhalten Leistungen nach AsylbLG (niedrigere Sätze). Nach 18 Monaten Aufenthalt gelten für AsylbLG-Empfänger die gleichen Regelsätze wie beim Bürgergeld (Analogleistungen).

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