Bürgergeld für bestimmte Gruppen: Anspruchsprüfung
Prüfen Sie gruppenspezifische Sonderregeln und ob eine Alternative wie BAföG, BAB oder Grundsicherung greift.
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Zu welcher Gruppe gehören Sie?
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Gruppenspezifische Fragen
Diese Angaben bestimmen Ihren Anspruch.
Anspruchsprüfung: Ergebnis
Ihr gruppenspezifischer Bürgergeld-Anspruch
Anspruchsprüfung
✅ Anspruch besteht
Voller Bürgergeld-Anspruch
Personengruppe:Studenten
Bürgergeld-Anspruch:Ja
Alternative Leistung:—
Sonderregeln für Ihre Gruppe
💡 Empfehlung
Anspruchsmatrix nach Personengruppe
Übersicht: Wer hat Anspruch auf Bürgergeld und welche Alternativen gibt es?
Personengruppe
Bürgergeld?
Alternative
Bedingung
Studenten (BAföG-berechtigt)
❌ Ausgeschlossen
BAföG (+ ggf. KdU-Zuschuss)
BAföG dem Grunde nach möglich
Azubis (BAB-berechtigt)
⚠️ Nur KdU ergänzend
BAB + Wohngeld
BAB reicht nicht für Miete
Azubis (schulische Ausbildung)
✅ Voller Anspruch
Kein BAB-Anspruch
Hilfebedürftigkeit gegeben
Rentner (Regelaltersgrenze)
❌ Kein Bürgergeld
Grundsicherung SGB XII
Antrag beim Sozialamt
EU-Bürger (<3 Monate)
❌ Kein Anspruch
Überbrückungsleistungen (1 Mon.)
Kein Arbeitnehmerstatus
EU-Bürger (Arbeitnehmer)
✅ Voller Anspruch
—
Arbeitnehmereigenschaft belegt
Anerkannte Geflüchtete
✅ Voller Anspruch
—
Aufenthaltstitel vorhanden
Schwangere
✅ + 17 % Mehrbedarf
Stiftung Mutter und Kind
Ab 13. SSW
Selbstständige
✅ Aufstockend möglich
—
Gewinn unter Bedarfsgrenze
🔄 Alternative Sozialleistungen
Kein Bürgergeld? Diese Alternativen gibt es
Wenn kein Bürgergeld-Anspruch besteht, kommen andere Leistungen in Betracht.
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BAföG
Für Studenten und Schüler: Ausbildungsförderung nach BAföG. Antrag beim BAföG-Amt der Hochschule.
→
BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
Für Azubis in betrieblicher Ausbildung: Zuschuss zu Lebensunterhalt und Miete. Antrag bei der Agentur für Arbeit.
→
Grundsicherung (SGB XII)
Für Rentner und dauerhaft Erwerbsgeminderte: Ähnliche Leistungen wie Bürgergeld. Antrag beim Sozialamt.
→
Wohngeld
Mietzuschuss für Geringverdiener ohne Bürgergeld-Anspruch. Kann höher sein als KdU-Anteil beim Bürgergeld.
Häufige Fragen zu Bürgergeld für bestimmte Gruppen
Sonderregeln, Ausschlüsse und Alternativen
Haben Studenten Anspruch auf Bürgergeld?
+
Grundsätzlich nein — Studenten, die BAföG-berechtigt sind, sind vom Bürgergeld ausgeschlossen (§ 7 Abs. 5 SGB II). Ausnahmen: BAföG wurde abgelehnt, das Studium ist dem Grunde nach nicht förderungsfähig, oder es besteht eine besondere Härte. In diesen Fällen kann ergänzend Bürgergeld beantragt werden, oft beschränkt auf die KdU.
Können Auszubildende Bürgergeld erhalten?
+
Auszubildende mit BAB-Anspruch (Berufsausbildungsbeihilfe) sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn BAB nicht ausreicht, können sie aber ergänzend Bürgergeld für die KdU beantragen. Azubis ohne BAB-Anspruch (z.B. schulische Ausbildung) können vollen Bürgergeld-Anspruch haben.
Was erhalten Rentner statt Bürgergeld?
+
Rentner ab Regelaltersgrenze erhalten statt Bürgergeld die Grundsicherung im Alter nach SGB XII (§ 41 ff.). Die Leistungshöhe ist ähnlich: Regelbedarf + KdU + Mehrbedarf. Der Antrag wird beim Sozialamt gestellt, nicht beim Jobcenter. Es gibt keine Vermögensprüfung bei Einkommen unter 100.000 €/Jahr.
Welche Sonderregeln gelten für Schwangere?
+
Schwangere erhalten ab der 13. Woche einen Mehrbedarf von 17 % des Regelsatzes (95,71 € bei Stufe 1). Zusätzlich: Erstausstattung für Schwangerschaft und Geburt (Umstandskleidung, Babybedarf), Erstausstattung für das Kind. Bei Alleinerziehenden kommt der AE-Mehrbedarf nach Geburt hinzu.
Können EU-Bürger Bürgergeld beantragen?
+
EU-Bürger haben erst nach 5 Jahren Aufenthalt vollen Anspruch auf Bürgergeld. In den ersten 3 Monaten besteht kein Anspruch (Ausnahme: Arbeitnehmer). Von 3 Monaten bis 5 Jahren: Anspruch nur bei Arbeitnehmerstatus, Selbstständigkeit oder nachgewiesenem Aufenthaltsrecht. Überbrückungsleistungen für 1 Monat sind möglich.
Was gilt für Geflüchtete und Asylbewerber?
+
Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte haben vollen Bürgergeld-Anspruch wie deutsche Staatsbürger. Asylbewerber im laufenden Verfahren erhalten Leistungen nach AsylbLG (niedrigere Sätze). Nach 18 Monaten Aufenthalt gelten für AsylbLG-Empfänger die gleichen Regelsätze wie beim Bürgergeld (Analogleistungen).
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