👥 Bedarfsgemeinschaft § 7 SGB II

Bedarfsgemeinschaft Rechner: Haushalt berechnen

Ermitteln Sie den Regelbedarf und Mehrbedarf aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

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1. Familienstand
2
2. Kinder & Mitglieder
3
3. Ergebnis

Ihr Familienstand

Wer lebt in Ihrem Haushalt?

Kinder in der Bedarfsgemeinschaft

Wie viele Kinder leben in Ihrem Haushalt? (Unter 25, unverheiratet)

Ihre Bedarfsgemeinschaft: Regelbedarf

Gesamtbedarf aller Mitglieder ohne KdU

Gesamter Regelbedarf + Mehrbedarf
563,00 €
monatlich (ohne KdU)
BG-Mitglieder: 1 Person
Regelbedarf Erwachsene: 563,00 €
Regelbedarf Kinder: 0,00 €
Mehrbedarf Alleinerziehend: 0,00 €
Mehrbedarf Schwangerschaft: 0,00 €
Aufschlüsselung nach Personen

Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft?

Die Abgrenzung ist entscheidend für die Höhe Ihres Anspruchs

Gehört zur BG

BG-Mitglieder

  • Ehepartner / eingetragener Lebenspartner
  • Partner (>12 Monate zusammenwohnend)
  • Unverheiratete Kinder unter 25
  • Eltern minderjähriger Kinder
Eigene BG

Nicht zur BG

  • WG-Mitbewohner (getrennte Haushaltsführung)
  • Kinder ab 25 Jahren
  • Verheiratete Kinder
  • Großeltern / Enkel (getrennte BG)

Regelbedarfsstufen 2026 im Überblick

Monatlicher Regelbedarf nach Personengruppe

Stufe 1 Alleinstehend / Alleinerziehend
563 €
Stufe 2 Partner in BG (je Person)
506 €
Stufe 3 Volljährige 18–24 im Elternhaus
451 €
Stufe 4 Jugendliche 14–17 Jahre
471 €
Stufe 5 Kinder 6–13 Jahre
390 €
Stufe 6 Kinder 0–5 Jahre
357 €
📊 BG-Beispiele

Bedarfsgemeinschaften in der Praxis

Regelbedarfe für typische Haushaltssituationen

👤

Alleinstehend ohne Kinder

Single
Berechnung
563 € (Stufe 1) + 0 € Mehrbedarf
Ergebnis: 563,00 € Regelbedarf

Einpersonen-BG. Dazu kommen die Kosten der Unterkunft (KdU). Kein Mehrbedarf ohne besondere Umstände.

👥

Paar ohne Kinder

Paar
Berechnung
506 € + 506 € (je Stufe 2)
Ergebnis: 1.012,00 € Regelbedarf

Beide Partner erhalten den reduzierten Satz der Stufe 2. Zusammen weniger als 2 × Single (1.126 €), da geteilte Haushaltskosten.

👨‍👩‍👧‍👦

Familie: 2 Erwachsene + 2 Kinder

Familie
Berechnung
506 + 506 + 390 (8 J.) + 357 (3 J.)
Ergebnis: 1.759,00 € Regelbedarf

2 × Stufe 2 + Kind 8 Jahre (Stufe 5) + Kind 3 Jahre (Stufe 6). Dazu kommen KdU für 4 Personen.

👩‍👦‍👦

Alleinerziehend + 3 Kinder

Alleinerziehend
Berechnung
563 + 202,68 (AE-MB) + 471 + 390 + 357
Ergebnis: 1.983,68 € Gesamtbedarf

Stufe 1 + 36 % Mehrbedarf AE (1 Kind unter 7) + Kind 15 J. (Stufe 4) + Kind 10 J. (Stufe 5) + Kind 4 J. (Stufe 6).

Häufige Fragen zur Bedarfsgemeinschaft

Wichtige Antworten zu BG-Regeln und Mitgliedschaft

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft (BG) beim Bürgergeld?
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Eine Bedarfsgemeinschaft ist eine Wirtschaftsgemeinschaft im Sinne des SGB II. Sie umfasst den Antragsteller und die im Haushalt lebenden Personen, die füreinander einstehen: Ehepartner/Lebenspartner, unverheiratete Kinder unter 25 Jahren sowie Partner in eheähnlicher Gemeinschaft.
Nein, reine WG-Mitbewohner bilden keine Bedarfsgemeinschaft. Jeder WG-Bewohner ist eine eigene BG und stellt seinen eigenen Antrag. Voraussetzung: getrennte Haushaltsführung (eigene Kühlschrankfächer, getrennte Einkäufe). Das Jobcenter kann jedoch prüfen, ob eine „Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" vorliegt.
Wenn Sie länger als 12 Monate zusammenwohnen oder gemeinsame Kinder haben, vermutet das Jobcenter eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (§ 7 Abs. 3a SGB II). Sie gelten dann als BG-Mitglieder und das Einkommen/Vermögen beider Partner wird berücksichtigt.
Kinder ab 25 Jahren bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn sie im selben Haushalt leben. Sie müssen einen eigenen Antrag stellen. Ihr Einkommen wird nicht auf die BG der Eltern angerechnet.
Der Mehrbedarf beträgt: 36 % des Regelsatzes (202,68 €) bei 1 Kind unter 7 Jahren oder bei 2+ Kindern; 12 % pro Kind (max. 60 %) bei 1 Kind über 7 Jahren. Bei 5 Kindern erreicht man die Obergrenze von 60 % = 337,80 €.
Ja, erheblich: Singles erhalten 563 € (Stufe 1), Partner je 506 € (Stufe 2), volljährige Kinder im Haushalt 451 € (Stufe 3), Jugendliche 14–17 Jahre 471 € (Stufe 4), Kinder 6–13 Jahre 390 € (Stufe 5), Kinder 0–5 Jahre 357 € (Stufe 6).

Gesamten Bürgergeld-Anspruch Ihrer BG berechnen

Regelbedarf ist nur ein Teil. Berechnen Sie den vollen Anspruch mit KdU, Einkommen und Freibeträgen.

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