Ermitteln Sie den Regelbedarf und Mehrbedarf aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
1
1. Familienstand
2
2. Kinder & Mitglieder
3
3. Ergebnis
Ihr Familienstand
Wer lebt in Ihrem Haushalt?
Kinder in der Bedarfsgemeinschaft
Wie viele Kinder leben in Ihrem Haushalt? (Unter 25, unverheiratet)
Ihre Bedarfsgemeinschaft: Regelbedarf
Gesamtbedarf aller Mitglieder ohne KdU
Gesamter Regelbedarf + Mehrbedarf
563,00 €
monatlich (ohne KdU)
BG-Mitglieder:1 Person
Regelbedarf Erwachsene:563,00 €
Regelbedarf Kinder:0,00 €
Mehrbedarf Alleinerziehend:0,00 €
Mehrbedarf Schwangerschaft:0,00 €
Aufschlüsselung nach Personen
Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft?
Die Abgrenzung ist entscheidend für die Höhe Ihres Anspruchs
✅
Gehört zur BG
BG-Mitglieder
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner
Partner (>12 Monate zusammenwohnend)
Unverheiratete Kinder unter 25
Eltern minderjähriger Kinder
❌
Eigene BG
Nicht zur BG
WG-Mitbewohner (getrennte Haushaltsführung)
Kinder ab 25 Jahren
Verheiratete Kinder
Großeltern / Enkel (getrennte BG)
Regelbedarfsstufen 2026 im Überblick
Monatlicher Regelbedarf nach Personengruppe
Stufe 1Alleinstehend / Alleinerziehend
563 €
Stufe 2Partner in BG (je Person)
506 €
Stufe 3Volljährige 18–24 im Elternhaus
451 €
Stufe 4Jugendliche 14–17 Jahre
471 €
Stufe 5Kinder 6–13 Jahre
390 €
Stufe 6Kinder 0–5 Jahre
357 €
📊 BG-Beispiele
Bedarfsgemeinschaften in der Praxis
Regelbedarfe für typische Haushaltssituationen
👤
Alleinstehend ohne Kinder
Single
Berechnung
563 € (Stufe 1) + 0 € Mehrbedarf
Ergebnis:563,00 € Regelbedarf
Einpersonen-BG. Dazu kommen die Kosten der Unterkunft (KdU). Kein Mehrbedarf ohne besondere Umstände.
👥
Paar ohne Kinder
Paar
Berechnung
506 € + 506 € (je Stufe 2)
Ergebnis:1.012,00 € Regelbedarf
Beide Partner erhalten den reduzierten Satz der Stufe 2. Zusammen weniger als 2 × Single (1.126 €), da geteilte Haushaltskosten.
👨👩👧👦
Familie: 2 Erwachsene + 2 Kinder
Familie
Berechnung
506 + 506 + 390 (8 J.) + 357 (3 J.)
Ergebnis:1.759,00 € Regelbedarf
2 × Stufe 2 + Kind 8 Jahre (Stufe 5) + Kind 3 Jahre (Stufe 6). Dazu kommen KdU für 4 Personen.
👩👦👦
Alleinerziehend + 3 Kinder
Alleinerziehend
Berechnung
563 + 202,68 (AE-MB) + 471 + 390 + 357
Ergebnis:1.983,68 € Gesamtbedarf
Stufe 1 + 36 % Mehrbedarf AE (1 Kind unter 7) + Kind 15 J. (Stufe 4) + Kind 10 J. (Stufe 5) + Kind 4 J. (Stufe 6).
Häufige Fragen zur Bedarfsgemeinschaft
Wichtige Antworten zu BG-Regeln und Mitgliedschaft
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft (BG) beim Bürgergeld?
+
Eine Bedarfsgemeinschaft ist eine Wirtschaftsgemeinschaft im Sinne des SGB II. Sie umfasst den Antragsteller und die im Haushalt lebenden Personen, die füreinander einstehen: Ehepartner/Lebenspartner, unverheiratete Kinder unter 25 Jahren sowie Partner in eheähnlicher Gemeinschaft.
Zählen Mitbewohner in einer WG zur Bedarfsgemeinschaft?
+
Nein, reine WG-Mitbewohner bilden keine Bedarfsgemeinschaft. Jeder WG-Bewohner ist eine eigene BG und stellt seinen eigenen Antrag. Voraussetzung: getrennte Haushaltsführung (eigene Kühlschrankfächer, getrennte Einkäufe). Das Jobcenter kann jedoch prüfen, ob eine „Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" vorliegt.
Wann bilden unverheiratete Partner eine BG?
+
Wenn Sie länger als 12 Monate zusammenwohnen oder gemeinsame Kinder haben, vermutet das Jobcenter eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (§ 7 Abs. 3a SGB II). Sie gelten dann als BG-Mitglieder und das Einkommen/Vermögen beider Partner wird berücksichtigt.
Was passiert mit Kindern über 25 im Haushalt?
+
Kinder ab 25 Jahren bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn sie im selben Haushalt leben. Sie müssen einen eigenen Antrag stellen. Ihr Einkommen wird nicht auf die BG der Eltern angerechnet.
Wie wird der Mehrbedarf für Alleinerziehende berechnet?
+
Der Mehrbedarf beträgt: 36 % des Regelsatzes (202,68 €) bei 1 Kind unter 7 Jahren oder bei 2+ Kindern; 12 % pro Kind (max. 60 %) bei 1 Kind über 7 Jahren. Bei 5 Kindern erreicht man die Obergrenze von 60 % = 337,80 €.
Ändert sich der Regelbedarf durch die BG-Größe?
+
Ja, erheblich: Singles erhalten 563 € (Stufe 1), Partner je 506 € (Stufe 2), volljährige Kinder im Haushalt 451 € (Stufe 3), Jugendliche 14–17 Jahre 471 € (Stufe 4), Kinder 6–13 Jahre 390 € (Stufe 5), Kinder 0–5 Jahre 357 € (Stufe 6).
Gesamten Bürgergeld-Anspruch Ihrer BG berechnen
Regelbedarf ist nur ein Teil. Berechnen Sie den vollen Anspruch mit KdU, Einkommen und Freibeträgen.
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